Bundeskabinett will Hartz-IV-Sätze leicht anheben

Zitiervorschlag
Bundeskabinett will Hartz-IV-Sätze leicht anheben. beck-aktuell, 21.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170096)
Millionen Hartz-IV-Bezieher sollen ab 2017 etwas mehr Geld bekommen. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 21.09.2016 soll der monatliche Regelsatz für Alleinstehende um fünf Euro von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen. Für Paare soll es statt 364 dann 368 Euro pro Partner geben. Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro mehr bei den 6- bis 13-Jährigen; sie erhalten dann 291 Euro im Monat. Das Gesetz von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchläuft nun das parlamentarische Verfahren.
Keine Änderungen für Kinder bis zu sechs Jahren
Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unverändert bei 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten ab 2017 311 statt bisher 306 Euro. Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigt von 324 auf 327 Euro. "Wir passen die Leistungen an das an, was Geringverdiener im Monat zur Verfügung haben und ausgeben", sagte Nahles. "Das sichert das Nötige zum Leben, auch wenn klar ist, dass damit keine großen Sprünge möglich sind."
Ministerium: BVerfG-Vorgaben wurden berücksichtigt
Grundlage der Berechnung ist eine neue amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse von Privathaushalten. Auch der Anstieg von Preisen und Gehältern wird berücksichtigt. Auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014 flössen ein, teilte das Sozialministerium mit. Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassungsgemäß gebilligt, aber Nachbesserungen angemahnt. So sollen nun Kosten für ein Auto besser berücksichtigt werden.
WG-Bewohner erhalten Satz für Alleinlebende
Klargestellt werden soll auch, dass Bewohner von Wohngemeinschaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebende haben sollen und nicht herabgestuft werden. Für hilfebedürftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkosten- und Heizungspauschale.
Mehrkosten in Höhe von rund 590 Millionen
Am 01.01.2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Die Mehrkosten sollen sich auf rund 590 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Die Linke-Chefin Katja Kipping forderte die Abschaffung von Hartz IV. "Sozialministerin Nahles leistet durch gezieltes Kleinrechnen der Hartz-IV-Regelsätze Beihilfe zur aktiven Verarmung breiter Bevölkerungsschichten", sagte sie. Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn warf Nahles Rechentricks vor.
Kritik von Sozialverbänden
Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelte die Erhöhungen als lediglich minimal. "Der Gesetzentwurf enttäuscht, da er keine signifikanten Verbesserungen bei der Ermittlungsmethode und somit schlussendlich für die Leistungsempfänger aufweist", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Der Sozialverband Deutschland kritisierte die Berechnungsmethode als ungenügend. Der wirkliche Bedarf werde nicht ermittelt, sagte Präsident Adolf Bauer. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte eine Erhöhung auf 520 Euro verlangt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Bundeskabinett will Hartz-IV-Sätze leicht anheben. beck-aktuell, 21.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170096)



