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Händler rebellieren gegen neues Elektroschrott-Gesetz

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Rücknahme- und Registrierungspflicht aus dem neuen Elektroschrott-Gesetz stößt bei den Händlern auf Ablehnung. In Anbetracht der dadurch auf sie zu kommenden Kosten hätten einige Unternehmen sogar angekündigt, die Vorgaben nicht einhalten zu wollen, meldet der Online-Dienst "Heise.de" am 25.01.2016 unter Berufung auf einen Bericht des vom Heise Zeitschriften Verlag herausgegebenen Computermagazins c't.

Rücknahme- und Registrierungspflicht

Dabei gehe es zum einen um die in dem Gesetz enthaltene Rücknahmepflicht für Altgeräte. Diese gilt laut "Heise.de" für alle Altgeräte, die eine Länge von bis zu 25 Zentimetern aufweisen, und für Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufs- beziehungsweise Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Bei Online-Händlern solle dabei die Regalfläche entscheidend sein. Zum anderen sei den (Online-)Händlern die vorgeschriebene Pflicht zur Registrierung bei Recycling-Systemen ein Dorn im Auge. Die Pflicht bestehe für jedes EU-Land, in das ein Händler liefert. Wer in alle 28 EU-Staaten liefere, müsse mit Kosten von bis zu 30.000 Euro rechnen.