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Gutachten

Ungleiche Lehrerbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig

Parken in Pink

Die unterschiedliche Besoldung in gleichwertigen Lehrämtern ist in Nordrhein-Westfalen einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Demnach lässt sich eine niedrigere Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe II nicht länger rechtfertigen. Nachdem 2009 ein einheitlicher Ausbildungsrahmen für alle Lehrer in Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde, seien alle Rechtfertigungen für unterschiedliche Besoldungen entfallen, erläuterte der Würzburger Jura-Professor Ralf Brinktrine in seiner Expertise für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Schulministerin kündigt Prüfung des Gutachtens an

Für alle Lehrämter müssen seitdem zehn Semester Hochschulstudium plus 18 Monate Vorbereitungsdienst absolviert werden. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte eine gründliche Prüfung des Gutachtens zu. Viele andere Bundesländer mit gleich langer Lehrerausbildung hätten bislang die Besoldung auch nicht geändert. "Nicht jede Forderung, die ich nachvollziehen kann, kann ich auch direkt umsetzen."