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Grüne fordern rasche Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Vergessene Anrechte

Die Grünen dringen auf eine rasche Entschädigung homosexueller Männer, die nach dem früheren § 175 StGB verurteilt worden waren. In einem Gesetzentwurf heißt es: "Für nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilte steht eine verfassungsgebotene Rehabilitierung noch aus. Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates". Über die Initiative hatten zuerst Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.

Grüne fordern von Maas rasches Tätigwerden

Damit machen die Grünen Druck auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der im Mai 2016 entsprechende Schritte angekündigt hatte. Einen Zeitplan dafür gibt es aber noch nicht. Am 08.08.2016 sagte eine Sprecherin des Ministeriums lediglich, ein Gesetzentwurf werde "demnächst" vorgelegt. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck twitterte: "Wenn @HeikoMaas bis Ende der Sommerpause nicht handelt, bringen wir ein!"

Homosexuelle Handlungen unter Männern noch bis 1994 strafbar

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften § 175 StGB übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3.500. Homosexuelle Handlungen unter Männern blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der § 175 StGB bereits 1968 abgeschafft.

Staatsrechtler empfiehlt Rahabilitierung durch Aufhebungsgesetz

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai 2016 die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll über einen Fonds organisiert werden.