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Grüne fordern Nachbesserungen am Antidiskriminierungsgesetz

Carl von Ossietzky

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes fordern die Grünen Nachbesserungen. Konkret verlangte die parlamentarische Geschäftsführerin Britta Hasselmann am 09.08.2016 ein Verbandsklagerecht. "Viele Menschen, die sich diskriminiert fühlen, scheuen sich, als Einzelpersonen durch alle Instanzen zu gehen", begründete sie die Forderung im Radiosender NDR Info.

Unionsfraktion kritisiert Vorschlag

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Fuchs, lehnt die Möglichkeit einer Verbandsklage ab. Im ARD-"Morgenmagazin" sagte er: "Ich bin dagegen, dass wir eine Art Sittenpolizei in Deutschland aufbauen. Das heißt also, irgendwelche Anwaltskanzleien machen ein Geschäftsmodell daraus und fangen an, einen Verband zu gründen und klagen dann auf Teufel komm raus. Das wollen wir nicht." Wenn jemand Recht suche, dann könne er zu einem Anwalt gehen und klagen.

Grundsätzlich halten auch Grüne Gesetz für erfolgreich

Das bestehende Gesetz habe sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt, betonte Fuchs. Grundsätzlich halten es auch die Grünen für einen Erfolg. Es sei für viele benachteiligte Menschen wichtig gewesen, sagte Hasselmann. Als Beispiel nannte sie die Klagemöglichkeit für Frauen, die trotz gleicher Arbeit schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Oder die Möglichkeit, sich gegen Beschimpfungen von Homosexuellen im Internet wehren zu können.

Neuregelung 2006 auf Druck der EU beschlossen

Das Gesetz war 2006 auf Druck der EU und des Europäischen Gerichtshofs von der damaligen großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Es richtet sich gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz und im Alltagsleben, etwa wegen der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder des Alters.