Bundesregierung will Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter verschärfen

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Bundesregierung will Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter verschärfen. beck-aktuell, 11.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180921)
Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter sollen nach dem Willen der Bundesregierung verschärft werden. Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7456) vorgelegt, mit dem die derzeit drei Gesetze zum Kulturgutschutz zusammengefasst und an EU-Recht angepasst werden sollen. Ziel der Gesetzesnovelle sei es einerseits, die Einfuhr von illegal gehandelten Kulturgütern zu unterbinden und deren Rückgabe an die Herkunftsländer zu vereinfachen. Anderseits soll die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" unterbunden werden.
Einfuhr von Kulturgütern nur mit Erlaubnis
Die Einfuhr von Kulturgütern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union soll künftig laut Bundesregierung an die Vorlage einer Ausfuhrerlaubnis des Herkunftslandes gekoppelt sein. Grundsätzlich verboten sein soll die Einfuhr von Gütern, wenn diese von den Herkunftsländern als nationales Kulturgut eingestuft wurden. Ausnahmen sollen aber gelten, um die Kulturgüter vor den Gefahren eines bewaffneten Konfliktes zu schützen.
Verbesserungen bei Rückgabe illegal eingeführter Kulturgüter
Verbessert werden sollen auch die Bestimmungen für die Rückgabe von unrechtmäßig eingeführten Kulturgütern. Denn das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 sehe eine Rückgabe nur dann vor, wenn ein Kunstwerk als geschütztes Kulturgut auf einer entsprechenden Liste eingetragen ist. Doch viele Länder führten solche Listen nicht oder nur unzureichend.
Alters- und Wertgrenzen für Genehmigungen von Kulturgüterexporten in EU
Der Export von Kulturgütern innerhalb des EU-Binnenmarktes soll abhängig von Art, Wert und Alter des Kulturgutes genehmigt werden müssen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf laut Mitteilung deutlich großzügigere Alters- und Wertgrenzen als die entsprechende EU-Verordnung vor. So soll beispielsweise die Ausfuhr von Gemälden ab einem Alter von 70 Jahren und einem Wert von 300.000 Euro genehmigungspflichtig sein. Für archäologische Güter oder Bestandteile von Bau- und Kulturdenkmälern soll eine Altersgrenze von 100 Jahren unabhängig vom Wert gelten.
Exportverbot für "national wertvolles Kulturgut"
Untersagt werden soll die Ausfuhr, wenn ein Kunstwerk in das Verzeichnis der "national wertvollen Kulturgüter" eingetragen ist. Über die Eintragung soll eine Expertenkommission entscheiden. In dieses Verzeichnis eingetragen werden können Kulturgüter, die sich im Eigentum oder im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung befinden. Die Eintragung von Leihgaben eines privaten Besitzers soll aber nur mit dessen Zustimmung erfolgen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung will Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter verschärfen. beck-aktuell, 11.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180921)



