Maklertätigkeit künftig nur noch mit Sachkundenachweis

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Maklertätigkeit künftig nur noch mit Sachkundenachweis. beck-aktuell, 08.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167786)
Die Bundesregierung hat am 04.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (BT-Drs. 18/10190) eingebracht. Dieser soll die Qualität der von den genannten Berufsgruppen erbrachten Dienstleistungen verbessern. Er sieht vor, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Ferner sollen Wohnungseigentumsverwalter verpflichten werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Sachkundenachweis auch für Mitarbeiter von Kreditinstituten
Mit der Einführung eines Sachkundenachweises sollen Wohneigentumsverwalter einen "Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien" leisten, heißt es in dem Entwurf. Die Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises soll der Mitteilung zufolge auch für Mitarbeiter von Kreditinstituten gelten, weil es sich bei der Grundstücks- und Immobilienvermittlung nicht um Bankgeschäfte im Sinn des Kreditwesengesetzes handelt. Für Makler und Wohneigentumsverwalter, die bereits länger als sechs Jahre tätig sind, sind Möglichkeiten zur Befreiung vom Sachkundenachweis vorgesehen. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit 18,3 Millionen Euro pro Jahr angegeben. Die Gebühr für die Ablegung der bei den Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfung soll rund 400 Euro betragen.
Bundesrat fordert Evaluierung des Gesetzes
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben einigen kleineren Änderungen von der Bundesregierung die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gewerbetreibenden und die Verbraucher. Der Bericht soll nach dem Willen der Länderkammer spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegt werden. Denn es werde tief in die Berufsfreiheit eingegriffen, so der Bundesrat. Und dass in Immobilienvermittlung und der Wohneigentumsverwaltung tatsächlich Fehlentwicklungen mit daraus resultierenden Missständen festzustellen seien, sei mangels empirischer Daten hierzu fraglich. "Auch der Nationale Normenkontrollrat konnte im Rahmen einer von ihm durchgeführten Anhörung keine Belege für Schäden finden, die durch einen Sachkundenachweis hätten vermieden werden können", schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder, das Gesetz solle spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Maklertätigkeit künftig nur noch mit Sachkundenachweis. beck-aktuell, 08.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167786)



