Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Gesetzentwurf

Kabinett will Beschuldigtenrechte stärken

Schutz des Anwaltsberufs

Das Bundeskabinett hat am 15.06.2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts beschlossen. Die Kontaktsperre gegenüber dem Verteidiger soll es nach dem Gesetzentwurf in Zukunft während laufender Hauptverhandlungen nicht mehr geben. Gesetzlich verankert werden soll ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeilichen Vernehmungen von Beschuldigten. Zudem soll der Zugang zu einem Rechtsbeistand erleichtert werden.

Nur vereinzelte Änderungen

Mit dem Regierungsentwurf soll das deutsche Recht insbesondere an das Unionsrecht angepasst werden. Da die Rechtsstellung von Beschuldigten sowie Personen, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden, in Deutschland bereits jetzt im Wesentlichen den Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU entspreche, mache diese lediglich vereinzelte Änderungen und Ergänzungen erforderlich, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Vorgesehen seien daher punktuelle Änderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Beispielsweise soll in der Strafprozessordnung ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeilichen Vernehmungen oder bei Gegenüberstellungen mit dem Beschuldigten verankert werden. Des Weiteren sollen dem Beschuldigten, der vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen möchte, allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt werden, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dabei soll auch auf bestehende anwaltliche Notdienste hingewiesen werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf Änderungen im Schöffenrecht. Vorgeschlagen wird, die im Gerichtsverfassungsgesetz verankerte verpflichtende Unterbrechung der Schöffentätigkeit nach zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden zu streichen. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten, ein Schöffenamt abzulehnen, erweitert werden.