Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Kabinett beschließt Verlängerung von Anti-Terror-Regelungen

Codiertes Recht

Die Bundesregierung hat am 12.08.2015 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von befristeten Regelungen zur Terrorismusbekämpfung um fünf Jahre beschlossen. Dies hat das Bundesinnenministerium am selben Tag mitgeteilt. Dabei geht es insbesondere um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Auskunftseinholung bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten.

Verlängerung nach Evaluierung

Die betreffenden Regelungen, die hauptsächlich nach den terroristischen Anschlägen vom 11. Spetember 2001 eingeführt wurden, waren ursprünglich bis Anfang 2016 befristet und sollen nun bis Anfang 2021 gelten. Die befristeten Regelungen mussten vor einer Verlängerung evaluiert werden. Mit dem geplanten Gesetz sollen die Ergebnisse der Evaluierung umgesetzt werden.

Auskunftspflichten

Aufgrund der Regelungen müssen etwa Fluggesellschaften dem Verfassungsschutz in bestimmten Fällen Namen, Anschriften und gebuchte Flüge ihrer Kunden preisgeben. So wollen die Nachrichtendienstler erfahren, wenn Verdächtige Deutschland verlassen oder hier einreisen. Auch Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen in begründeten Fällen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Damit wollen Ermittler herausfinden, ob Verdächtige etwa Terroristen finanziell unterstützen.