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Gabriel erteilt Ministererlaubnis für Tengelmann-Übernahme durch Edeka

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat für die geplante Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka am 17.03.2016 eine Ministererlaubnis erteilt. Dies teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Erlaubnis sei mit strengen Bedingungen zur Beschäftigungssicherung verbunden, so Gabriel. Rewe kündigte inzwischen an, gegen die Erlaubnis Beschwerde einlegen zu wollen.

Bedingungen: Arbeitsplatzgarantie für mindestens sieben Jahre und Abschluss von Tarifverträgen

Die Ministererlaubnis sichere mit umfangreichen Nebenbestimmungen die Beschäftigung der Mitarbeiter von Kaiser's Tengelmann und die Qualität ihrer Arbeitsplätze, erläutert Gabriel. Dazu gehörten Kündigungsschutz, Tarifbindung und Mitbestimmung. Danach muss Edeka unter anderem den Erhalt von knapp 16.000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren. Die Übernahme setze zudem den Abschluss von Tarifverträgen zwischen ver.di, NGG und Edeka voraus, so Gabriel.

Rewe will gegen Ministererlaubnis vorgehen

Der Lebensmittelhändler Rewe kündigte juristische Schritte gegen die Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka an. Der Beschluss Gabriels sei schlecht für die Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann, die Verbraucher, die Lieferanten und den Wettbewerb im gesamten Lebensmittelhandel, kritisierte der Rewe-Chef.

Markenverband fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

Kritik an der Ministererlaubnis kam auch vom Markenverband. In einer Pressemitteilung vom 17.03.2016 sieht er aufgrund der Erlaubnis einen akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. "Jetzt, da der Wettbewerb durch die Auswirkungen der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und nach der Ministererlaubnis weiter geschwächt wird, ist die Politik gefordert, ihn wieder zu gewährleisten. Sie muss zügig die Voraussetzungen für eine wirksame und gerichtsfeste Kontrolle der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel schaffen", so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Christian Köhler.