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Für Mikrozensus wird künftig vorwiegende Sprache im Haushalt erfragt

Parken in Pink

Die Bundesregierung kann künftig mehr Informationen über Ausländer und Zuwanderer in Deutschland sammeln. Bei den regelmäßigen Erhebungen für den Mikrozensus soll auch gefragt werden, welche Sprache vorwiegend im Haushalt gesprochen wird. Ein entsprechendes Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus billigte am 20.10.2016 der Bundestag in Berlin. Gefragt werden soll auch, wie jemand die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat - also etwa durch Geburt oder Einbürgerung.

Jährlich wird ein Prozent der Bürger befragt

Die Änderungen sind Teil einer ohnehin fälligen Überarbeitung des Mikrozensus. Dieser ist eine jährliche repräsentative Erhebung, bei der stellvertretend für die gesamte Bevölkerung ein Prozent der Bürger zu ihren Lebensbedingungen befragt werden. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Bürger zusammenzutragen. Befragt zu ihren Lebensbedingungen werden rund 830.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften - ausgewählt nach einem Zufallsverfahren. Die Befragung ist vertraulich, Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet.

Anschlussgesetz wurde notwendig

Nach der geltenden Gesetzeslage sind Erhebungen noch bis Ende 2016 vorgesehen. Zur Fortführung des Mikrozensus ist ein Anschlussgesetz erforderlich geworden. Einige der Änderungen gehen auch auf europäische Vorgaben zurück.