Folter wird in Italien eigener Straftatbestand

Zitiervorschlag
Folter wird in Italien eigener Straftatbestand. beck-aktuell, 06.07.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/155411)
In Italien gilt Folter künftig als eigener Straftatbestand. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Abend des 05.07.2017 von der italienischen Abgeordnetenkammer verabschiedet. Es sieht vor, dass Folter mit Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren bestraft wird. Wird Folter von Polizisten oder anderen öffentlichen Bediensteten verübt, drohen Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren.
Amnesty International Italien dennoch unzufrieden
Menschenrechtsorganisationen hatten stets kritisiert, dass Folter in Italien bislang nicht als eigener Straftatbestand behandelt wurde. Amnesty International Italien bezeichnete die Reform nun als unzureichend, auch wenn sie ein "Schritt vorwärts" sei.
Menschenrechtskommissar: Definition der Folter weicht von der der UNO ab
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, hatte das italienische Parlament kürzlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Hintertüren offenhalte und die zugrundeliegende Definition von Folter von der der Vereinten Nationen abweiche. In einem Brief hatte Muiznieks im Juni 2017 unter anderem kritisiert, dass Folter erst dann als Straftat gelte, wenn mehrfach Gewalt angewendet wurde. Außerdem bemängelte er die enge Definition psychischer Folter.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Folter wird in Italien eigener Straftatbestand. beck-aktuell, 06.07.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/155411)



