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Flüchtlingskrise

Österreich droht Ungarn mit Klage

Klageindustrie

Im Streit um die Rücknahme von Flüchtlingen droht Österreich dem Nachbarland Ungarn mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. “Staaten, die permanent das Recht brechen, müssen auch mit Konsequenzen rechnen“, sagte Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am 07.09.2016 im ORF-Radio. “Ungarn wird weiterhin nur jene Migranten zurücknehmen, die in Ungarn erstmals das Gebiet der EU betreten haben“, konterte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto.

Österreich drängt auf rasche Rückführung

Nach der Dublin-Verordnung muss jeder Flüchtling seinen Asylantrag in dem EU-Land stellen, das er zuerst betreten hat. Wird er in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden. Ungarn will keine Flüchtlinge aus Österreich zurücknehmen, weil die meisten über Griechenland eingereist seien. Die Rückführung nach Griechenland bleibt aber zumindest bis Januar 2017 wegen der schwierigen Situation vor Ort ausgesetzt. Österreich drängt dennoch auf die Rückführung von Flüchtlingen nach Ungarn, während das Nachbarland sich diesem Ansinnen widersetzt. So wollte Wien im Jahr 2016 mindestens 7.200 sogenannte Dublin-Fälle nach Ungarn abschieben. Budapest übernahm gerade einmal vier von ihnen, berichteten ungarische Medien im Vormonat.

Rechtslage unklar

Offenbar ist nun Österreichs Geduld am Ende. Innenminister Sobotka gab sich kämpferisch: “Die Republik muss darauf schauen, dass die Europäische Union die Gesetze einhält. Punkt.“ Ungarns Außenminister Szijjarto gab sich unbeeindruckt. “Der ungarische Standpunkt ist klar und unverändert“, erklärte er gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur MTI. Budapest nehme nur jene Flüchtlinge zurück, die in Ungarn zum ersten Mal das Gebiet der EU betreten haben. Die Frage scheint allerdings komplexer zu sein. Tatsächlich gelangen die meisten Flüchtlinge auf der sogenannten Balkanroute in Griechenland zum ersten Mal in die EU. Danach ziehen aber die meisten über Mazedonien und Serbien weiter – beides Nicht-EU-Länder –, sodass sie erst wieder in Ungarn EU-Gebiet betreten. Manchen Experten zufolge ist dieser Sonderfall durch die Dublin-Verordnung nicht eindeutig geregelt.

Neue Asyl-Sonderverordnung soll Zurückweisung an der Grenze ermöglichen

Die österreichische Regierung ist unterdessen uneins, wann die Asyl-Sonderverordnung in Kraft treten soll. Während die Sozialdemokraten sie erst mit dem Erreichen der selbst gesetzten Obergrenze von 37.500 Asylanträgen haben wollen, plädierte Sobotka für einen früheren Start. 2016 hat Wien bisher etwa 25.000 Asylanträge angenommen. Die Verordnung sieht vor, dass Österreich praktisch alle Asylbewerber direkt an der Grenze zurückweisen kann.