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Flüchtlingskrise

EU-Kommission verklagt Tschechien, Ungarn und Polen

„Das unsichtbare Recht“

Im Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen verklagt die Europäische Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof. "Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen (...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen", sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am 07.12.2017 in Brüssel. Leider habe es die bislang aber nicht gegeben. "Zu meinem Bedauern musste ich den nächsten Schritt tun", sagte Avramopoulos.

Vorwurf: Mangelnde Bereitschaft zu Aufnahme von Flüchtlingen

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Juni 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eingeleitet. Weil sich die Länder darin nicht bewegten, bleibt der EU-Behörde nun aber nur der Gang vor den EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder gegen die Staaten verhängen. Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120.000 Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien in andere Staaten umzusiedeln. Dieser sollte vor allem Griechenland und Italien entlasten, die damals die Hauptankunftsländer für Bootsflüchtlinge waren.