Finanzminister der Länder für Blockade der Erbschaftsteuerreform

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Finanzminister der Länder für Blockade der Erbschaftsteuerreform. beck-aktuell, 30.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173816)
Die Länder gehen bei der geplanten Reform der Erbschaftsteuer auf Blockadekurs. Die Finanzminister der Länder sprachen sich am 30.06.2016 in Berlin auf Druck von SPD und Grünen mehrheitlich dafür aus, die umstrittenen Gesetzespläne der Koalition zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben abzulehnen und den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das Votum sei gegen die Stimmen der unionsgeführten Länder gefallen, hieß es am 30.06.2016 nach einem Sondertreffen in Berlin.
Bundesrat wird am 08.07.2016 über Anruf des Vermittlungsausschusses entscheiden
Ob der Bundesrat der Empfehlung der Minister folgt, wird sich auf dessen letzter Sitzung vor der Sommerpause am 08.07.2016 entscheiden.Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, verzögern sich die Gesetzespläne der Koalition mindestens bis zum Herbst 2016. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor eineinhalb Jahren eine Reform bis Ende Juni 2016 angemahnt (BeckRS 2014, 59427). Union und SPD im Bundestag hatten sich nach langem Streit praktisch in letzter Minute auf Details verständigt. Sie sollen rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.
Koalition in Länderkammer auf Stimmen der Grünen angewiesen
Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den geerbten Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigtenanzahl halten. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber strengere Vorgaben verlangt. In der Länderkammer ist die schwarz-rote Koalition auch auf Stimmen der Grünen angewiesen. Für den Vermittlungsausschuss haben sich den Angaben zufolge zehn Länder-Finanzminister ausgesprochen, fünf dagegen. Ein Land enthielt sich. Die Befürworter eines Vermittlungsverfahrens pochen auf "eine grundlegende Überarbeitung".
Bedürfnisprüfung und erweiterte Stundungsregelung
Nach den Koalitionsplänen sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine Bedürfnisprüfung. Es gibt eine erweiterte Stundungsregelung. Wer die Prüfung ablehnt und den Fiskus nicht in sein Privatvermögen blicken lassen will, kann ein "Abschlagsmodell" nutzen: Mit wachsendem Vermögen wird ein größerer Teil versteuert. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit. Mittel aus dem Nachlass, die innerhalb von zwei Jahren in das Unternehmen investiert werden, werden steuerlich begünstigt. Die Bewertung des übertragenen Vermögens wird angesichts der Niedrigzinsphase neu geregelt. Bei Verfügungsbeschränkungen in Familienunternehmen wird ein Abschlag von maximal 30% des Unternehmenswerts gewährt.
Walter-Borjans: Gesetzentwurf verstärkt Privilegierung von Unternehmenserben
"Die Frage nach einer gerechten Lastenverteilung in Deutschland wird uns (...) mit Sicherheit noch einige Zeit beschäftigen", sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). "Wir haben ein klares Signal des Bundesverfassungsgerichts, das die Privilegierung von Unternehmenserben im Zig-Millionen-Bereich gegenüber anderen Erben für zu hoch hält." Der Gesetzentwurf verstärke diese Privilegierung noch. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) stützt ein Vermittlungsverfahren. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte ebenfalls ein Vermittlungsverfahren ins Gespräch gebracht.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Finanzminister der Länder für Blockade der Erbschaftsteuerreform. beck-aktuell, 30.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173816)



