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Familienministerin versichert

Betreuungsgeld wird weiter ausgezahlt

„Das unsichtbare Recht“

Nach dem Aus für das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvF 2/13) hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) klargestellt, dass die Leistung vorerst weiter ausgezahlt wird. Die Familien, die es beziehen, bekämen es weiterhin, sagte Schwesig der "Bild"-Zeitung (Ausgabe vom 24.07.2015). Und auch diejenigen, deren Anträge schon bewilligt seien, würden Zahlungen erhalten.

Betreuungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden

Unklar ist die Lage noch bei Anträgen, die vor dem Urteil am 21.07.2015 eingereicht wurden, aber noch nicht bewilligt sind. Hier prüft das Ministerium dem Blatt zufolge die Rechtslage. Schwesig wies Bedenken zurück, Eltern müssten unter Umständen Betreuungsgeld zurückzahlen. "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen", sagte sie.

Gericht: Bund nicht zuständig

Das BVerfG hatte am 21.07.2015 das auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld gekippt, weil für derartige Leistungen nicht der Bund, sondern die Länder zuständig seien. Union und SPD wollen Anfang September entscheiden, wie mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll. Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht in eine Kita bringen wollen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen.