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Fachkreise

Geplantes Prostitutionsschutzgesetz bringt neue Gefahren statt Schutz

Orte des Rechts

Fachkreise beklagen, dass das von der Bundesregierung geplante und zur Zeit in Abstimmung stehende "Gesetz zum Schutz von Prostituierten“ den Prostituierten eher schaden werde als sie zu schützen. Das Gesetz sehe eine Reihe von Pflichten für Prostituierte vor, mit denen sie überwacht und kontrolliert werden sollten, rügen der Deutsche Juristinnenbund (djb), die Deutsche Aids-Hilfe, die Diakonie Deutschland und andere Vereine. Die ursprünglichen Ziele des Gesetzes, nämlich die Rechte von Prostituierten zu stärken, sie vor Gewalt, Zwang, Ausbeutung und vor gesellschaftlicher Stigmatisierung zu schützen, würden "weit verfehlt".

Aids-Hilfe: Kontrolle treibt Frauen in die Illegalität

Marianne Rademacher von der Deutschen Aids-Hilfe verweist auf Erfahrungen aus 30 Jahren HIV-Prävention. Danach würden freiwillige Beratungen gerne angenommen. Kontrolle und Repression führten hingegen dazu, dass viele Frauen illegal arbeiteten, sodass Hilfs- und Präventionsangebote sie nicht mehr erreichten. Die Anmeldepflicht werde zudem für Länder und die Kommunen mit erheblichem organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden sein. Mit den dafür erforderlichen Mitteln könnten stattdessen wirksame Angebote "in einer völlig neuen Dimension" geschaffen werden.

djb: Gesetzentwurf verletzt Grundrechte der Prostituierten

Für Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund e.V. hat der Entwurf gravierende Mängel. So verletze er mit der dort genannten "Anmeldepflicht“ wichtige Grundrechte (Berufsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung) von Frauen und Männern, die der Prostitution aus freier Entscheidung nachgehen. Weil die Themen Menschenhandel/Zwangsprostitution und die freiwillige Prostitutionsausübung vermischt würden, werde im Ergebnis die Berufsausübung von Prostituierten unzulässig erschwert. Auch würden die geplanten Maßnahmen Menschenhandel nicht verhindern, meint Wersig. Für sie setzt der Entwurf, um seine erklärten Ziele zu erreichen, auf die falschen Mittel. Denn er setze einseitig und im Ergebnis unverhältnismäßig auf die Kontrolle und Überwachung von Prostituierten, besonders durch die regelmäßige verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung.

Diakonie: Stärkung der Rechte von Prostituierten muss oberstes Ziel sein

Oberstes Ziel des Gesetzes müsse die Stärkung der Rechte von Prostituierten sein, betont Maria Loheide von der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband. Nur so könne ausreichend Schutz gegen Ausbeutung und Gewalt gewährleistet werden. Auf die Regelung zur Anmeldepflicht müsse verzichtet werden. Stattdessen gelte es, die Rahmenbedingungen für die Unterstützung und Beratung zu verbessern. Der Ausbau dieser Strukturen sei eine wichtige Voraussetzung für Prostituierte und Betroffene von Menschenhandel, um selbstbestimmt Alternativen für ihre Lebensgestaltung entwickeln zu können, so Loheide.

Dortmunder Mitternachtsmission: Anmeldepflicht birgt Gefahren

Auch Andrea Hitzke, Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission e.V., ist gegen den Entwurf. Auch sie kritisiert die Anmeldepflicht mit den damit verknüpften Anforderungen. Menschenhändler könnten die Anmeldepflicht dazu nutzen, um betroffene Frauen in Abhängigkeit zu bringen. Auch könnten die Anmeldebescheinigungen leicht missbraucht werden. Gerieten sie, etwa durch Diebstahl, in falsche Hände, könnten sie "hervorragend" dazu genutzt werden, die Betroffenen zu erpressen und unter Druck zu setzen.

"Frauentreff Olga" fordert Trennung von "Sexarbeit" und "Menschenhandel und Zwangsprostitution"

Monika Nürnberger, Einrichtungsleitung des "Frauentreff Olga", hat sich für eine explizite Trennung der Themenkomplexe "Sexarbeit" und "Menschenhandel und Zwangsprostitution" ausgesprochen. Diese sei im aktuellen Gesetzesentwurf nicht oder nur minimal erfolgt. Das neue Prostituiertenschutzgesetz müsse als Adressaten primär die selbstbestimmten, freiwillig und professionell arbeitenden Sexarbeiterinnen haben, die sich selbst nicht als Opfer sehen. Die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffenen Menschen müssten unbedingt eine gesetzlich sinnvoll untermauerte Unterstützung erhalten. Die entsprechenden juristischen Richtlinien könnten aber nicht über das Prostituiertenschutzgesetz festgelegt, sondern sollten als Straftaten entsprechend verankert werden.

Deutscher Frauenrat moniert: Nur Prostituierte in der Pflicht

Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates e.V. meint, dass in diesem Entwurf ein Kontrollfuror überwiege. "Prostituierte sollen einer engen behördlichen Überwachung unterworfen werden. Mehr als bedenklich ist auch, dass die gesamten Pflichten zur Anmeldung, Beratung und regelmäßigen Gesundheitskontrolle allein Prostituierten obliegen, während die Kunden (abgesehen von der Kondompflicht) davon unbehelligt bleiben", so Kahl-Passoth.