Mord muss nicht lebenslang bedeuten

Zitiervorschlag
Mord muss nicht lebenslang bedeuten. beck-aktuell, 29.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191626)
Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Expertengruppe hat vorgeschlagen, Mörder nicht mehr automatisch zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Die 15 Experten, die ihre Vorschläge am 29.06.2015 dem Ministerium übergaben, wollen den Richtern mehr Spielraum geben als bisher. Die seit Jahrzehnten geübte Kritik an den Vorschriften zu den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch richtet sich dagegen, dass die Formulierungen zum Teil aus der Nazizeit stammen, ungenau sind und schlecht in das moderne Strafrecht passen.
Maas: Gesetze sollen gerechte Urteile im Einzelfall ermöglichen
Maas dankte den Experten für ihren Bericht und erklärte: "Es geht darum, der Rechtsprechung Gesetze an die Hand zu geben, aus denen heraus gerechte Urteile im Einzelfall möglich sind – und nicht wie bislang gerechte Urteile den Gesetzen auf Umwegen abgetrotzt werden müssen." Es gehe nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen.
Haustyrannenmord oft gegen "Lebenslang-Automatismus" angeführt
Ein Argument, das oft gegen den "Lebenslang-Automatismus" angeführt wird, ist der sogenannte Haustyrannenmord. Denn in seiner aktuellen Fassung wird als Mörder eingestuft, wer heimtückisch einen anderen Menschen tötet. Das benachteiligt Menschen, die physisch unterlegen sind. Das sind zum Beispiel Frauen, die ihre Ehemänner nach Jahren der Erniedrigung und Gewalt im Schlaf töten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Mord muss nicht lebenslang bedeuten. beck-aktuell, 29.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191626)



