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Ex-Verfassungsrichter Papier hat große Bedenken gegen Bargeldobergrenzen

Carl von Ossietzky

Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung erwogene Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld. "Es geht um nicht unwesentliche Beschränkungen mehrerer Grundrechte", sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts bei einer Tagung der Deutschen Bundesbank am 13.06.2016 in Frankfurt am Main.

Eigentumsrecht und Vertragsfreiheit betroffen

Das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Eigentum und dessen freie Nutzung würde ebenso beschnitten wie die Vertragsfreiheit, weil Bürgern vorgeschrieben würde, Zahlungen ab einer bestimmten Höhe elektronisch abzuwickeln. Auch in Bezug auf Europarecht habe er "erhebliche Bedenken", sagte Papier, denn der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr würde beschränkt.

Legitime Gründe des Gemeinwohls erforderlich

"Auf jeden Fall gilt, dass der Gesetzgeber für seine Grundrechtseinschränkungen legitime Gründe des Gemeinwohls anführen muss", betonte Papier. Befürworter versprechen sich von Obergrenzen für Zahlungen mit Schein und Münze eine Eindämmung von Terrorfinanzierung, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Deutschland hatte eine 5.000-Euro-Grenze ins Spiel gebracht. In vielen europäischen Ländern gibt es solche Beschränkungen bereits.

Bundesbank-Präsident zweifelt an Wirksamkeit der Obergrenze

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bekräftigte seine Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme. Ihm seien "keine Studien bekannt, die eindeutig belegen, dass mit Bargeldbeschränkungen die organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung und der internationale Terrorismus tatsächlich wirksam bekämpft werden".

Kontrolle und Durchsetzbarkeit fraglich

Papier führte aus, Obergrenzen für sehr hohe Bargeldzahlungen schienen "nicht gänzlich untauglich zu sein, um diese Kriminalität einzudämmen". Allerdings sei diese Bewertung "noch sehr vordergründig". Der Jurist mahnte: "Der Gesetzgeber sollte sich von vorschnellen und vagen Annahmen nicht leiten lassen." Er habe "erhebliche Zweifel", dass bei Bargeldobergrenzen die verfassungsrechtliche Vorgabe der Verhältnismäßigkeit gewahrt wäre, sagte Papier. Zudem sei "nicht ersichtlich, wie der Staat die Einhaltung solcher Obergrenzen wirksam kontrollieren und durchsetzen könnte".

500-Euro-Schein wird abgeschafft

Unterdessen ist das "Aus" für den 500-Euro-Schein seit Anfang Mai 2016 beschlossen. Voraussichtlich frühestens Ende 2018 werden keine 500er mehr in Umlauf gebracht. Begehrlichkeiten nach einer vollständigen Abschaffung des Bargeldes wies Weidmann zurück: "Solche Vorschläge wären (...) die falsche, völlig unverhältnismäßige Antwort auf die geldpolitischen Herausforderungen an der Nullzinsgrenze."

Komplette Bargeld-Abschaffung nicht für sinnvoll erachtet

Er halte "die Abschaffung des Bargelds für kein sinnvolles Instrument, um die Geldpolitik zu beflügeln", sagte Weidmann. Es gehe vielmehr darum, das Wachstum im Euroraum zu stärken. Die ultralockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sei derzeit angemessen, sagte Weidmann, betonte jedoch zugleich: "Das derzeitige geldpolitische Umfeld erfordert keine weiteren Lockerungen."