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Ex-Verfassungsrichter hält Bannmeilen um Flüchtlingsheime für verfassungswidrig

Ein Etappenziel ist erreicht

Nach den jüngsten Krawallen vor Flüchtlingsheimen mehren sich die Stimmen, die eine Bannmeile und damit ein Demonstrationsverbot um solche Heime fordern. Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hält Bannmeilen um Flüchtlingsheime allerdings für verfassungswidrig. "Das geht nicht. Ich glaube nicht, dass das verhältnismäßig wäre", sagte der Experte für Versammlungsrecht am 25.08.2015 in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur.

Hoffmann-Riem: Keine Vergleichbarkeit mit Parlamenten

"Der Gesetzgeber kann nicht einfach irgendwelche Räume zu versammlungsfreien Zonen erklären." Denn von einem solchen Verbot könnten dann auch Versammlungen betroffen sein, von denen keine Gefahren ausgingen, erklärte der Experte. Anders sehe es bei den Parlamenten aus, so Hoffmann-Riem. "Bei Parlamenten sieht man Bannmeilen vor, weil man sagt: Die Parlamentarier dürfen in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht von der Öffentlichkeit eingeschüchtert werden".

Versammlungsrecht bietet mildere Eingriffsmöglichkeiten

"Wenn Demonstranten friedlich und ohne Gefährdung der Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge demonstrieren wollen, gibt es keinen Grund, das grundsätzlich zu verbieten", so Hoffmann-Riem weiter. Das Versammlungsrecht biete auch die Möglichkeit, Demonstrationen von Fall zu Fall zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen, "zum Beispiel, dass nicht direkt vor dem Heim demonstriert werden darf".