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Europäischer Berufsausweis sorgt für mehr Mobilität beim Arbeiten in der EU

Codiertes Recht

Seit dem 18.01.2016 können Krankenpflegepersonal, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler leichter ihren Beruf in einem anderen EU-Land ausüben. Möglich macht es der Europäische Berufsausweis (EBA). Wie die Europäische Kommission mitteilt, handelt es sich dabei nicht um einen Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern um ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Antrag kann online verfolgt werden

Der EBA soll laut Kommission benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren sein und es ermöglichen, einen Antrag online zu verfolgen. Er sei der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.

Warnmechanismus soll Missbrauch verhindern

Das System beinhaltet laut Kommission Absicherungen, die Missbrauch verhindern sollen. So stelle ein Warnmechanismus sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Der Vorwarnmechanismus verpflichte darüber hinaus die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist.

Ausweitung auf andere mobile Berufe nicht ausgeschlossen

Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen laut Kommission mitgeteilt werden. Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen mit dem EBA könnte der Berufsausweis zukünftig auch auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden, erklärte die für den Binnenmarkt zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska. "Der Europäische Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, er ermöglicht es qualifizierten Europäern einfacher und schneller, dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht und gesucht werden, und er ist ein praktisches Hilfsmittel, das nicht nur den Fachleuten nutzt, sondern auch den Menschen, die ihre Dienstleistung brauchen“, erklärte die Binnenmarktkommissarin.