Ab Mitte 2017 keine Roaming-Gebühren mehr

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Ab Mitte 2017 keine Roaming-Gebühren mehr. beck-aktuell, 01.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191511)
Das Europäische Parlament und die Minister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 30.06.2015 auf einen Kompromiss zum Telekommunikations-Binnenmarkt geeinigt. Danach sollen die Roaming-Gebühren am 15.06.2017 fallen und Mobilfunknutzer bei Reisen innerhalb der EU denselben Preis zahlen wie zu Hause. Wie die Europäische Kommission mitteilt, sollen außerdem erstmals strenge Vorschriften für Netzneutralität im EU-Recht verankert werden, die allen EU-Bürgern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Internetinhalten garantieren. Auch sollen 2016 die EU-Telekommunikationsvorschriften reformiert und dabei künftig unter anderen die Funkfrequenzen auf EU-Ebene effektiver abgestimmt werden. EU-Parlament und Rat müssen den gefundenen Kompromiss noch förmlich billigen.
Roaming-Gebühren schon April 2016 billiger
Laut Kommission wird das Roaming schon von April 2016 an günstiger. Die Betreiber könnten auf die national geltenden Tarife nur noch geringe zusätzliche Gebühren erheben. Diese betrügen (ohne Mehrwertsteuer) 0,05 Euro pro Minute eines Anrufs, 0,02 Euro für jede gesendete SMS und 0,05 Euro pro Daten-MB.
Netzneutralität soll gestärkt werden
Mit den neuen Regeln zur Netzneutralität erhalten Nutzer laut Mitteilung freien Zugang zu den Inhalten ihrer Wahl. Sie würden nicht mehr ungerechterweise blockiert oder ihre Geschwindigkeit gedrosselt; auch ein bevorzugter Zugang gegen Bezahlung werde verboten. Dies habe beispielsweise zur Folge, dass der Zugang zur Website eines neuen "Start-Up"-Unternehmens nicht mehr unfairerweise verlangsamt wird, um einem Großunternehmen Vorrang zu geben, so die Kommission.
Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs geplant
Auch werde keine Dienstleistung blockiert, weil Anbietern von Internetdiensten keine zusätzlichen Gebühren gezahlt würden. Es werde auch keine Filterfunktionen mehr geben, von denen es abhängt, wozu die Bürger Zugang haben. Ferner werde in einem "offenen Internet" der gesamte Datenverkehr gleich behandelt. Er unterliege lediglich der effizienten Abwicklung der täglichen Netzverwaltung durch die Anbieter von Internetdiensten ebenso wie streng umrissener und klar festgelegter Ausnahmen im öffentlichen Interesse, wie beispielsweise Netzsicherheit oder der Bekämpfung von Kinderpornografie. Gleichzeitig sollen die Anbieter von Internetzugängen weiterhin die Möglichkeit haben, spezielle Dienste höherer Qualität wie zum Beispiel Internetfernsehen oder neue, innovative Anwendungen anzubieten, solange diese Dienste nicht auf Kosten der Qualität des "offenen Internets" erbracht werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Ab Mitte 2017 keine Roaming-Gebühren mehr. beck-aktuell, 01.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191511)



