LG Düsseldorf
Vodafone-Pass darf nicht nur im Inland gelten
Wenn ein Mobilfunktarif die Möglichkeit enthält, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss diese Möglichkeit in der gesamten europäischen Union gelten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.05.2019 hervor. Vodafone dürfe die Gültigkeit ihres "Vodafone-Passes" daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Gericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Wie der vzbv mitteilte, untersagte das Gericht dem Unternehmen außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen (Az.: 12 O 158/18).