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EU-Parlament

Rechte der EU-Bürger durch elektronische Massenüberwachung noch immer gefährdet

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Bisher wurde zu wenig unternommen, um die Datenschutzrechte von EU-Bürgern infolge der Enthüllungen über elektronische Massenüberwachung zu schützen. Zu diesem Ergebnis kam das europäische Parlament in einer am 29.10.2015 angenommenen Entschließung. In dem Text fordern die Abgeordneten von der Kommission, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit für alle in die USA übermittelten personenbezogenen Daten ein effektiver Schutz gilt. Edward Snowden solle zudem als "Menschenrechtsverfechter" Schutz gewährt werden. Besorgt zeigten sich die Abgeordneten auch im Hinblick die einzelstaatlichen Überwachungsgesetze in verschiedenen EU-Ländern.

Parlament: Ausweisung und Auslieferung Snowdens verhindern

Die Entschließung, die mit 342 Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen wurde, ist eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen der EU-Kommission, anderer EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten infolge der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12.03.2014 zur elektronischen Massenüberwachung von EU-Bürgern, die vor dem Hintergrund der Enthüllungen von Edward Snowden verabschiedet wurde. Mit 285 Stimmen gegen 281 beschlossen die Abgeordneten, die EU-Mitgliedstaaten dazu aufzurufen, "etwaige Strafanzeigen gegen Edward Snowden fallenzulassen, ihm in Anerkennung seines Status als Informant und international tätiger Menschenrechtsverfechter Schutz zu gewähren und folglich seine Ausweisung und Auslieferung durch Dritte zu verhindern".

Parlament begrüßt Safe-Harbor-Entscheidung

Die Abgeordneten begrüßten außerdem die Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 (BeckRS 2015, 81250), die die Angemessenheitsentscheidung der Kommission zu den Grundsätzen des "sicheren Hafens" für personenbezogene Daten in den USA für ungültig erklärt hat. Sie betonten, dass der vom Parlament seit langem vertretene Standpunkt, die Safe-Harbor-Regelung gewährleiste kein angemessenes Schutzniveau, durch diese Entscheidung bestätigt wurde, und fordern die EU-Kommission auf, "umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit für alle in die USA übermittelten personenbezogenen Daten ein effektiver Schutz gilt, der im Wesentlichen dem in der EU garantierten Niveau entspricht." Die Kommission soll nach Auffassung der Abgeordneten Überlegungen anstellen, welche Alternativen es zum Safe-Harbor-Grundsatz gibt und wie sich das Urteil auf andere Instrumente für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auswirkt, und bis Ende 2015 darüber berichten. In der Entschließung erneuern sie ihre Forderung nach der Aussetzung des Abkommens über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) zwischen der EU und den USA.

Befugnisse von Nachrichtendiensten in einigen EU-Ländern in der Kritik

Das Parlament hält die bisherige Reaktion der Kommission auf dessen Entschließung von 2014 angesichts des Ausmaßes der Enthüllungen über die Massenüberwachung für "höchst unangemessen" und vertritt die Auffassung, dass "die Grundrechte der Bürger der EU nach wie vor in Gefahr sind" und dass "noch nicht genug für ihren umfassenden Schutz vor elektronischer Massenüberwachung unternommen wurde." Die Abgeordneten sind zudem besorgt über einige der in manchen Mitgliedstaaten unlängst erlassenen Gesetze, mit denen die Überwachungsbefugnisse von Nachrichtendiensten erweitert werden, insbesondere in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Sie halten die Enthüllungen über die vom Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit der NSA betriebene Massenüberwachung von Telekommunikation und Internetverkehr innerhalb der Union für "höchst bedenklich".

Sorgfältige und demokratische Kontrolle gefordert

In der Entschließung verlangen die Abgeordneten außerdem eine EU-Strategie für eine größere IT-Unabhängigkeit und die Online-Privatsphäre. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die Nachrichtendienste sorgfältig und demokratisch zu kontrollieren und das Vertrauen in die USA wieder herzustellen.

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