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EU-Parlament lehnt Zulassung nationaler Importverbote für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ab

Ein Etappenziel ist erreicht

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung, die es den EU-Staaten ermöglicht, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu verbieten, am 28.10.2015 abgelehnt. Der Vorschlag sei ohne die Wiedereinführung von Grenzkontrollen nicht umsetzbar, so das Parlament.

Fehlende Folgenabschätzung und Zweifel an praktischer Durchführbarkeit

"Die heutige Abstimmung ist ein klares Signal an die EU-Kommission. Deren Vorschlag könnte alles, was wir mit dem Binnenmarkt und der Zollunion erreicht haben, wieder rückgängig machen", sagte Berichterstatter Giovanni La Via (EVP, IT), dessen Bericht mit 577 Stimmen bei 75 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen angenommen wurde. In den letzten Monaten seien ernsthafte Bedenken über das Fehlen einer Folgenabschätzung, über die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Binnenmarkt und darüber, ob der Vorschlag in der Realität überhaupt durchzusetzen ist, laut geworden. Es habe keine Bewertung der möglichen Konsequenzen oder möglicher Alternativen gegeben. "Ich glaube, dass dieser Vorschlag negative Folgen für die Landwirtschaft in der EU haben könnte, die stark von Proteinversorgung aus GVO-Quellen abhängt. Er könnte sich auch indirekt negativ auf die Einfuhren auswirken", sagte La Via abschließend.