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Gentechnik

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In-vitro-Zufallsmutagenese erfüllt Ausnahmeregelung in GVO-Richtlinie nicht

In-vitro-Zufallsmutagenese erfüllt Ausnahmeregelung in GVO-Richtlinie nicht

Organismen, die durch die In-vitro-Anwendung eines Verfahrens oder einer Methode der Mutagenese gewonnen werden, das beziehungsweise die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen in vivo angewandt wurde und in Bezug auf diese Anwendungen seit langem als sicher gilt, sind vom Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie ausgeschlossen. Dies hat heute der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

EU-Kommission für Überarbeitung der Gentechnik-Regulierung

EU-Kommission für Überarbeitung der Gentechnik-Regulierung

Die Regulierung von Gentechnik in Europa sollte überarbeitet werden. Dies ist laut EU-Kommission das Ergebnis einer Untersuchung, die auf Bitte der EU-Staaten in Auftrag gegeben worden sei. Bürger, nationale Regierungen und das Europaparlament sollten gemeinsam entscheiden, wie man künftig diese Verfahren in der EU nutzen wolle, sagte die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides am Donnerstag. Dabei solle die Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt das Leitprinzip sein.

Grenzen für Bürgerwissenschaftler

Grenzen für Bürgerwissenschaftler

Nicht nur Gelehrte an Hochschulen forschen und experimentieren – auch etliche Privatleute machen das. Aber manche beobachten nicht nur Sterne oder zählen Vögel, sondern basteln auch etwa im Heimlabor mit Genscheren. Der Jurist und Biologe Dr. Timo Faltus untersucht in einem neuen Projekt die rechtlichen Grenzen solcher „Bürgerwissenschaft“.

EuGH weist Klage gegen Zulassung von Gen-Sojabohne zurück

EuGH weist Klage gegen Zulassung von Gen-Sojabohne zurück

Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto dürfen in der Europäischen Union weiter verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof wies am 12.09.2019 die Klage dreier Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung zurück (Az.: C-82/17 P). Rechtsmittel sind keine mehr möglich.

GVO-Richtlinie gilt für durch Mutagenese gewonnene Organismen
EuGH

GVO-Richtlinie gilt für durch Mutagenese gewonnene Organismen

P { margin-bottom: 0.21cm; } Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind laut Europäischem Gerichtshof genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien aber die mit Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen. Allerdings stehe es den Mitgliedstaaten frei, auch diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, stellt der EuGH mit seinem Urteil vom 25.07.2018 klar (Az.: C-528/16).

Mehrere EU-Zulassungen für Lebens- und Futtermittel mit Gen-Soja müssen überprüft werden
EuG

Mehrere EU-Zulassungen für Lebens- und Futtermittel mit Gen-Soja müssen überprüft werden

Mehrere EU-Zulassungen für Lebens- und Futtermittel mit gentechnisch veränderten Sojabohnen müssen überprüft werden. Dies hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 14.03.2018 entschieden und einen Ablehnungsbeschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt. Es gab damit einer Nichtregierungsorganisation Recht, die sich für ihren Antrag auf die Aarhus-Verordnung gestützt hatte (Az.: T-33/16).

Mutagenese-Ausnahme in GVO-Richtlinie weiterhin gültig
EuGH-Generalanwalt

Mutagenese-Ausnahme in GVO-Richtlinie weiterhin gültig

Die Mutagenese-Ausnahme in der Richtlinie 2001/18/EG über genetisch veränderte Organismen (GVO-Richtlinie) ist auch in Anbetracht neuer Mutageneseverfahren nach wie vor gültig. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union Michal Bobek in seinen Schlussanträgen vom 18.01.2018. Die Mitgliedstaaten könnten aber Maßnahmen zur Regulierung solcher Organismen erlassen, vorausgesetzt, sie beachteten übergreifende Grundsätze des EU-Rechts (Az.: C-528/16).

Nationales Anbauverbot für Genmais auf Basis des Vorsorgeprinzips unzulässig
EuGH

Nationales Anbauverbot für Genmais auf Basis des Vorsorgeprinzips unzulässig

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen keine Sofortmaßnahmen in Bezug auf genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel treffen, wenn nicht von einem ernsten Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 13.09.2017 im Fall eines von Italien erlassenen Anbauverbots für MON-810-Mais entschieden. Das Vorsorgeprinzip sei keine ausreichende Grundlage für solche Sofortmaßnahmen (Az.: C-111/16).

Hohe Hürden für nationale Sofortmaßnahmen gegen genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
EuGH-Generalanwalt

Hohe Hürden für nationale Sofortmaßnahmen gegen genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nur dann Sofortmaßnahmen gegen genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel treffen, wenn sie neben der Dringlichkeit ein offensichtliches und ernstes Risiko für die Gesundheit und die Umwelt nachweisen können. Hierauf weist der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union Michal Bobek in seinen Schlussanträgen vom 30.03.2017 hin (Az.: C-111/16).

Experten kritisieren Gentechnikgesetz
Anhörung

Experten kritisieren Gentechnikgesetz

Der Entwurf zur geplanten Änderung des Gentechnikgesetzes durch die Bundesregierung (BT-Drs.: 18/10459) stößt bei Experten auf Kritik. In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft bemängelten die Sachverständigen, dass der Entwurf zu kompliziert sei. Einerseits erschwere er die Durchsetzung eines Anbauverbotes für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO), andererseits könnte durch das Gesetz eine wichtige Zukunftstechnologie behindert werden.