EuGH
GVO-Richtlinie gilt für durch Mutagenese gewonnene Organismen
P { margin-bottom: 0.21cm; } Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind laut Europäischem Gerichtshof genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien aber die mit Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen. Allerdings stehe es den Mitgliedstaaten frei, auch diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, stellt der EuGH mit seinem Urteil vom 25.07.2018 klar (Az.: C-528/16).