EU-Parlament diskutiert Einschränkungen der Panoramafreiheit

Zitiervorschlag
Jessica Binsch: EU-Parlament diskutiert Einschränkungen der Panoramafreiheit. beck-aktuell, 30.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191586)
Bisher darf in Deutschland jeder Gebäude und öffentliche Skulpturen fotografieren und die Fotos im Netz posten. Doch ein Vorschlag aus dem EU-Parlament könnte diese sogenannte "Panoramafreiheit" einschränken. Am 09.07.2015 will das EU-Parlament über einen Vorschlag abstimmen, der die gewerbliche Nutzung der Panoramafreiheit einschränken soll, aber auch Auswirkungen auf private Fotografien haben könnte.
Panoramafreiheit nicht in allen EU-Staaten
Während man in Deutschland Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden kann, auch für kommerzielle Produkte wie Kalender oder Postkarten, wird das nicht in allen EU-Staaten so gehalten. In Frankreich beispielsweise gibt es keine generelle Panoramafreiheit. Genau das wollte die Piraten-Politikerin Julia Reda ändern. Sie sitzt im Europaparlament und ist dort für die Reform des Urheberrechts zuständig. Reda wollte die Verwendung von Umgebungsfotos in allen Mitgliedsstaaten erlauben. Die EU will dazu eine veraltete Richtlinie modernisieren.
Eu-Parlament bringt restriktiven Gegenvorschlag
Doch ihr Vorstoß ging nach hinten los. Ihr Parlamentskollege Jean-Marie Cavada von den Liberalen legte einen Gegenvorschlag vor, den die Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen im Rechtsausschuss bevorzugen. Mit ihrer Mehrheit fordern sie nun: Wer Fotos oder Videos von fest installierter Kunst und öffentlichen Gebäuden gewerblich nutzen will, braucht dafür künftig die Einwilligung der Urheber. Dies kritisiert nun etwa der Fotografenverband Freelens. Für jedes Bild eine Genehmigung einzuholen sei "ein unmögliches Unterfangen". Das könne das "Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten.“ Der Verband fürchtet ebenso wie Piratin Reda, dass nicht nur Profi-Fotografen von einer solche Regelung betroffen wären.
Reda fürchtet Auswirkungen auf Vielzahl privater Fotos
Reda warnt, „dass du (...) für jedes deiner Urlaubsfotos prüfen müsstest, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist“. Erst dann dürfte man die Fotos auf Plattformen wie Facebook hochladen. Denn diese Seiten sicherten sich die kommerzielle Verwendung der Nutzerbilder zu. Die Einschränkung „würde also Millionen von Europäerin in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen“. Ihre Gegner argumentieren, dass die Facebook-Regeln vor allem dem Zweck dienen, dass das Netzwerk die Bilder selbst weiterverarbeiten kann, um sie anderen Nutzern anzuzeigen.
Wikipedia fürchtet negative Auswirkungen
“Wie die Plattformen darauf reagieren würden, wenn Bilder von öffentlichen Orten leichter Urheberrechte verletzen würden, bleibt offen“, schreibt die Fachseite für Internet-Recht iRights.info. Auch das Büro des Abgeordneten Cavada beteuert, es gehe nicht um die Verfolgung regulärer Internetnutzer. Es gehe um eine faire Entlohnung für Künstler durch Plattformen wie Facebook, Instagram oder Flickr. Doch auch das freie Online-Lexikon Wikipedia fürchtet negative Auswirkungen. „Das würde die Freiheit, die seit 100 Jahren besteht, einschränken“, sagt Dimitar Dimitrov. Die Wikipedia allein verfügt über tausende Fotos von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken. In einer Protestaktion schwärzten Wikipedia-Schreiber Fotos des Louvre oder der Elbphilharmonie. Sie fordern einen Erhalt der Panoramafreiheit.
Gewerbliche Nutzung nicht immer leicht eingrenzbar
Dimitrov verweist auch darauf, dass selbst Einschränkungen, die nur für gewerbliche Nutzung gelten, „eine extrem große Rechtsunsicherheit schaffen“. Was als gewerblich gilt, sei im Internet manchmal nicht leicht zu bestimmen. „Das sind nicht nur die großen Plattformen, sondern auch ein Blog, das nur Werbung schaltet, um seine Betriebskosten zu decken“, sagte er. Auch Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) fürchtet die drohenden Streitigkeiten. „In Deutschland würde das wahrscheinlich sofort zu Problemen führen“, sagte er. Schließlich gebe es hier ein reges Abmahnwesen. Den Schaden für Fotografen „haben die Abgeordneten einfach nicht bedacht“. Hirschler hofft, dass die Passage noch einmal geändert oder ganz gestrichen wird.
Gesetzgebung steht noch am Anfang
Dafür kämpfen auch die Fotografen und Wikipedianer. Tausende haben auf Wikipedia einen offenen Brief unterzeichnet, eine Online-Petition verzeichnet fast 30.000 Unterschriften. Es ist aber ohnehin noch ein langer Weg, bis eine solche Regelung tatsächlich EU-Recht werden könnte. Das EU-Parlament will am 09.07.2015 über den Vorschlag abstimmen. Damit hätten zunächst nur die Abgeordneten ihre Position festgezurrt. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt von der Kommission. Er wird im Herbst erwartet. Darüber verhandeln dann das Parlament und die EU-Staaten, am Ende müssen sich beide einigen.
- dpa
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Jessica Binsch: EU-Parlament diskutiert Einschränkungen der Panoramafreiheit. beck-aktuell, 30.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191586)



