Wie sehr darf man abschreiben?
Eine Völkerrechtlerin schreibt ihr erstes Buch; sie hat wenig Zeit, weil sie für ein politisches Wahlamt kandidiert, also hilft ihr ein Ghostwriter. Trotzdem enthält der Text inhaltliche Ungenauigkeiten insbesondere historischer Art (dazu Zenthöfer, Cicero online v. 1.7. 2021). Die bleiben in übersichtlichen Grenzen und dürften keinen Sachmangel begründen; wenn doch, wird so bald die Erheblichkeitsschwelle des § 323 V 2 BGB noch nicht erreicht sein. Zum Problem werden vielmehr ungekennzeichnete Textparallelen, wie so oft.