EU-Parlament billigt Notfallplan zur Verteilung Asylsuchender in der EU

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EU-Parlament billigt Notfallplan zur Verteilung Asylsuchender in der EU. beck-aktuell, 10.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188201)
Das Europäische Parlament hat am 09.09.2015 von der EU-Kommission vorgschlagene befristete Notfallmaßnahmen zur Umsiedlung von zunächst 40.000 Asylsuchenden aus Italien und Griechenland im Lauf von zwei Jahren in andere EU-Länder gebilligt. Damit sollen die angesichts der Flüchtlingsströme stark unter Druck stehenden Asylsysteme Italiens und Griechenlands entlastet werden. Um eine Anpassung an sich schnell ändernde Flüchtlingsströme und Trends im Verlauf der Anwendung des Notfallplans zu ermöglichen, soll erforderlichenfalls eine weitere Aufstockung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums von zwei Jahren in Betracht gezogen werden können.
Ständiges Notfall-Umsiedlungssystem noch in Planung
Wie das Parlament mitteilt, soll die jetzt gebilligte Umsiedlung auch als "Testfall" in Bezug auf den bevorstehenden Legislativvorschlag für ein ständiges Notfall-Umsiedlungssystem dienen. Ein solcher Vorschlag müsse sich "auf einen bedeutenderen Beitrag zur Solidarität und zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten gründen, einschließlich einer beträchtlichen Aufstockung der Zahl verfügbarer Umsiedlungsplätze", unterstreichen die Abgeordneten. Diese dauerhafte Regelung sollte nach Meinung des Parlaments auf klar bestimmten Kriterien aufbauen, und "auf der Grundlage transparenter und objektiver Indikatoren ausgelöst werden können".
Asylsuchende sollen von ihnen bevorzugte Mitgliedstaaten angeben können
Das Parlament schlägt vor, dass die Asylsuchenden eine Rangliste von Mitgliedstaaten nach Präferenz aufstellen und ihre Vorlieben begründen sollten, etwa durch Angabe von familiären, sozialen und kulturellen Bindungen, beispielsweise Sprachkenntnisse, früherer Aufenthalt, frühere Ausbildung oder frühere Arbeitserfahrungen. "Zwar haben die Antragsteller keinen Anspruch darauf, sich ihren Umsiedlungsmitgliedstaat auszusuchen, aber ihre Bedürfnisse, Präferenzen und spezifischen Qualifikationen sollten so weit wie möglich berücksichtigt werden", fordern die Abgeordneten, da dies ihre Integration in den Umsiedlungsmitgliedstaat erleichtern könnte. Den unbegleiteten Minderjährigen unter den schutzbedürftigen Personen sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, unterstreicht das Parlament.
Mitgliedstaaten erhalten 6.000 Euro für jede umgesiedelte Person
Der Rat muss den aktuellen Beschluss noch formal annehmen. Er tritt dann am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten, die an dem Mechanismus teilnehmen, erhalten laut Parlament jeweils einen Pauschalbetrag von 6.000 Euro für jede nach diesem Beschluss umgesiedelte Person, die internationalen Schutz beantragt hat. Im Fall einer ständigen Regelung gilt das Mitentscheidungsverfahren, bei dem Parlament und Rat (Mitgliedstaaten) gleichberechtigt sind.
- Redaktion beck-aktuell
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