EU-Parlament billigt Ausweitung des EU-Strafregisters ECRIS auf Drittstaatsangehörige

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EU-Parlament billigt Ausweitung des EU-Strafregisters ECRIS auf Drittstaatsangehörige. beck-aktuell, 13.03.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/127146)
Das Europäische Parlament hat am 12.03.2019 für eine Ausweitung des europäischen Strafregisternetzwerk ECRIS auf Drittstaatsangehörige gestimmt. Die Strafverfolgungsbehörden sollen damit künftig leichter und schneller Informationen über Straftaten von Nicht-EU-Bürgern erhalten.
Anfragen an alle EU-Staaten künftig entbehrlich
Damit werde eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen, erklärte die CSU-Abgeordnete Monika Hohlmeier. Kosten und Verwaltungsaufwand für die EU-Länder würden gesenkt. "Sie müssen ihre Datenanfragen künftig nicht mehr an alle Mitgliedstaaten einzeln senden." Die EU-Datenbank über Straftaten gibt es seit 2014. Bislang war sie aber nach Angaben des EU-Parlaments ineffizient, sobald es um Drittstaatsangehörige ging. Auf die Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger hatten sich im Grundsatz Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Dezember 2018 geeinigt. Nun muss formell noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft tritt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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EU-Parlament billigt Ausweitung des EU-Strafregisters ECRIS auf Drittstaatsangehörige. beck-aktuell, 13.03.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/127146)



