EU-Kommission will Urheberrecht modernisieren und Online-Inhalte grenzüberschreitend zugänglich machen

Zitiervorschlag
EU-Kommission will Urheberrecht modernisieren und Online-Inhalte grenzüberschreitend zugänglich machen. beck-aktuell, 10.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183566)
Wer digitale Inhalte zu Hause gekauft hat, soll sie zukünftig auch auf Reisen nutzen können. Hierfür soll eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im europäischen Binnenmarkt sorgen, die die Europäische Kommission am 09.12.2015 vorgeschlagen hat. Die Verordnung soll mit dem Wegfall der Roaminggebühren 2017 in allen 28 Mitgliedstaaten unmittelbar greifen. Die Kommission hat außerdem ihren Plan für konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt, mit dem sie in den kommenden sechs Monaten das europäische Urheberrecht modernisieren will.
Zugang zu kulturellen Inhalten soll verbessert werden
Ziel sei es, den Menschen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten zu ermöglichen und gleichzeitig die Urheber zu unterstützen, so Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt. Außerdem wolle die Kommission die europäische Forschung und Entwicklung zum Beispiel mit Techniken wie Text- und Data-Mining stärken. Die vorgeschlagenen Vorschriften zur Portabilität von Inhalten sollen laut Kommission ein erster Schritt zur Verbesserung der Zugänglichkeit kultureller Werke sein. Im Frühjahr 2016 sollten weitere Vorschläge folgen. Die Kommission wolle die grenzüberschreitende Online-Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen verbessern (durch eine Änderung der Satelliten- und Kabelrichtlinie) und die Erteilung von Lizenzen für den grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten vereinfachen. Sie wolle sich auch darum bemühen, vergriffenen Werken zu einem neuen Leben zu verhelfen. Ferner sollen innovative Werkzeuge entwickelt werden, zum Beispiel ein europäischer Aggregator von Online-Suchportalen und Lizenzvergabestellen, um die Verbreitung von Filmen zu fördern, die nur in wenigen Mitgliedstaaten verfügbar sind.
Ausnahmen vom Urheberrecht geplant
Die Kommission arbeite zudem an wichtigen EU-weiten Ausnahmen vom Urheberrecht. Diese sollen unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber erlauben. Die Kommission werde EU-Vorschriften überarbeiten, damit Forscher leichter die "Text- und Data-Mining"-Technik einsetzen und große Datenmengen auswerten können. In diesem Zusammenhang habe die Bildung eine wichtige Priorität. Beispielsweise sollte es für Lehrer, die online unterrichten, bessere und klarere Regeln geben, die auch europaweit gelten. Ferner möchte die Kommission erreichen, dass mehr Werke für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden. Geprüft werde, ob es nötig ist, mehr Rechtssicherheit für Internetnutzer zu schaffen, die ihre Fotos von Gebäuden und dauerhaft im öffentlichen Raum befindlichen öffentlichen Kunstwerken ins Internet stellen ("Panorama-Ausnahme").
Markt soll gerechter werden
Die Kommission will eigenen Angaben zufolge zudem prüfen, ob die Online-Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die aus Investitionen ihrer Schöpfer und der Kreativwirtschaft hervorgegangen sind, angemessen durch Lizenzen autorisiert und vergütet wird. Es gehe um die Frage, ob die Gewinne aus der Online-Nutzung solcher Werke gerecht aufgeteilt werden. Befassen müsse man sich in diesem Zusammenhang auch mit der Rolle der Nachrichten-Aggregationsdienste. Nutzer, die einfach nur einen Hyperlink zu urheberrechtlich geschützten Inhalten weitergeben, müssten aber keine Urheberrechtsabgabe befürchten, betont die Kommission. Außerdem wolle sie prüfen, ob Lösungen auf EU-Ebene zur Stärkung der Rechtssicherheit, Transparenz und Ausgewogenheit des Systems zur Vergütung von Autoren und Künstlern in der EU geboten sind. Dabei werde sie die Kompetenzverteilung zwischen EU-Ebene und nationaler Ebene berücksichtigen. Die noch laufende öffentliche Konsultation über Plattformen und Online-Mittler solle in diese allgemeinen Überlegungen einfließen.
Bekämpfung der Piraterie geplant
Die EU-Kommission teilt weiter mit, im Jahr 2016 an einem europäischen Rahmen arbeiten zu wollen, der den Finanzströmen folgt und diese für Unternehmen austrocknet, die mit Piraterie Geld machen ("Follow-the-Money"). Darin wolle sie alle einschlägigen Partner (Rechteinhaber, Werbung, Zahlungsdienstleister, Verbraucherverbände und andere) einbeziehen, mit denen bis zum Frühjahr 2016 eine Einigung erzielt werden soll. Die Kommission will außerdem die EU-Bestimmungen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verbessern, und hat deshalb als ersten Schritt eine öffentliche Konsultation zur Bewertung und Modernisierung des bestehenden Rechtsrahmens eingeleitet. Außerdem werde sie sich damit befassen, wie die Entfernung illegaler Inhalte durch Online-Mittler effizienter gemacht werden kann.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommission will Urheberrecht modernisieren und Online-Inhalte grenzüberschreitend zugänglich machen. beck-aktuell, 10.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183566)



