Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

EU-Kommission will europäische Gesetzgebung verbessern

„Das unsichtbare Recht“

Die Europäische Kommission hat am 19.05.2015 eine Agenda zur Verbesserung der EU-Rechtsetzung verabschiedet. Das Reformpaket sieht mehr Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess, eine bessere Folgenabschätzung von Gesetzentwürfen sowie eine bessere Überprüfung des geltenden EU-Rechts auf Wirksamkeit und Effizienz vor. EU-Parlamentarier fürchten um ihren Einfluss. Verbraucherschützer und Gewerkschaften warnen vor einem Abbau von Schutzstandards.

Timmermans: Bessere Rechtsetzung bezweckt Effizienz, nicht Abbau von Schutzstandards

Frans Timmermans, der Erste Vizepräsident der Kommission, erklärte, bei der besseren Rechtsetzung gehe es nicht um "mehr" oder "weniger" EU-Rechtsvorschriften oder darum, Sozial- und Umweltstandards sowie Gesundheits- oder Grundrechte auszuhöhlen. Es gehe um effiziente Rechtssetzung. Die Auswirkungen von Rechtsvorschriften müssten bereits im Entwurfsstadium rigoros bewertet werden. Außerdem müssten bestehende Rechtsvorschriften genau überprüft und Vereinfachungsmöglichkeiten ermittelt werden.

Mehr Transparenz und Konsultation im Entscheidungsprozess

Die Agenda sieht unter anderem mehr Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit im politischen Entscheidungsprozess der Kommission vor (Webportal, auf dem Initiativen verfolgt werden können; neues Konsultationsverfahren für die Evaluierung bestehender Maßnahmen und die Bewertung neuer Vorschläge). Zudem sollen sich Interessenvertreter künftig noch mehr einbringen können. Nach der Annahme eines Vorschlags durch die Kommission könnten Bürger oder Interessenträger innerhalb von acht Wochen Vorschläge unterbreiten, die in die Debatten im Parlament und im Rat einfließen sollen. Entsprechend transparent solle auch die Setzung von Sekundärrecht erfolgen. Erstmals, so die Kommission, werde die Öffentlichkeit vier Wochen vor der Annahme die Möglichkeit haben, Maßnahmenentwürfe einzusehen, mit denen geltende Vorschriften geändert oder ergänzt werden sollen oder die bestimmte technische Bestimmungen enthalten.

Verbesserung der Überprüfung des geltenden Rechts

Außerdem will die Kommission die Überprüfung bestehender Vorschriften auf ihre Wirksamkeit und Effizienz verbessern. Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) solle genauer justiert werden und ferner zu einem grundlegenden Bestandteil des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission und ihres politischen Dialogs mit den anderen Institutionen werden. Weiter will die Kommission im Rahmen des REFIT-Programms eine Plattform des Dialogs mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten über Möglichkeiten zur Verbesserung der EU-Vorschriften einrichten. Die REFIT-Plattform solle von hochrangigen Sachverständigen der Unternehmenswelt, der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und der Mitgliedstaaten gebildet werden. Mit ihrer Hilfe sollen vor Ort Vorschläge zur Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungsaufwands gesammelt und konkrete Ideen vorgelegt werden. Die Kommission werde auf alle Beiträge reagieren und systematisch erläutern, wie sie auf sie einzugehen gedenke. Interessenträger könnten der Kommission zudem jederzeit ihren Standpunkt mit Hilfe des Online-Tools "Lighten the Load – Have your Say" zur Kenntnis bringen.

Bessere Folgenabschätzung durch unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle

Ein Hauptaugenmerk legt die Kommission auf eine bessere Folgenabschätzung von Gesetzentwürfen. Dazu solle der Kommissionsausschuss für Folgenabschätzung in einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle umgewandelt werden. Die Ausschussmitglieder, bei denen es sich zu 50% um externe Mitglieder handele, sollen einen unabhängigeren Status erhalten. Der Ausschuss solle eine erweiterte Rolle wahrnehmen und neben der Qualität von Folgenabschätzungen im Zusammenhang mit neuen Vorschlägen auch die Qualität von Eignungsprüfungen und Bewertungen geltenden EU-Rechts prüfen. Die Folgenabschätzungen sollten ferner während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden. Auf Antrag des Parlaments, des Rates oder der Kommission solle ad hoc ein unabhängiges Fachgremium zur Überprüfung eingesetzt werden können.

Vorschlag für interinstitutionelle Vereinbarung für bessere Rechtsetzung

Da eine bessere Rechtsetzung nur funktionieren könne, wenn alle Gesetzgebungsorgane mitzögen, hat die Kommission dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung für bessere Rechtsetzung vorgelegt. Diese solle möglichst bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Der Entwurf sehe Folgendes vor: gemeinsames Engagement für das REFIT-Programm, Folgenabschätzung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, ständige Überwachung der Wirksamkeit der EU-Vorschriften und rigorose Bewertungen, koordinierte Jahres- und Mehrjahresprogramme, einschließlich der Konsultation zum Arbeitsprogramm der Kommission, größere Transparenz bei trilateralen Verhandlungen und gemeinsame Bemühungen zur Verringerung ungerechtfertigter "Übererfüllung" des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten.