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EU-Kommission und IT-Unternehmen vereinbaren Verhaltenskodex gegen Internethetze

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Europäische Kommission hat am 31.05.2016 zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft einen Verhaltenskodex vorgestellt, mit dem die Verbreitung illegaler Hassreden im Internet bekämpft werden soll. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen nach Angaben der Kommission dazu, klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einzuführen. So soll die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden geprüft und diese erforderlichenfalls entfernt beziehungsweise der Zugang dazu gesperrt werden könnnen.

Einführung wirksamer Prüfverfahren für gemeldete illegale Hassreden

Die IT-Unternehmen verpflichten sich laut Kommission dazu, klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einzuführen, um solche Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren zu können. Die IT-Unternehmen müssten dazu über Regeln oder Community-Leitlinien verfügen, in denen klargestellt wird, dass die Aufstachelung zu Gewalt und aggressivem Verhalten verboten ist.

Prüfung illegaler Meldungen in weniger als 24 Stunden und Sperrung

Nach Erhalt einer gültigen Meldung müssten die IT-Unternehmen derartige Anträge aufgrund ihrer Regeln und Community-Leitlinien und gegebenenfalls nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JHA mit eigens für diese Aufgabe eingerichteten Überprüfungsteams prüfen. Außerdem müssten die IT-Unternehmen die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden prüfen und solche Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren.

Sensibilisierung der Nutzer für Internetinhalte

Zusätzlich sollen die IT-Unternehmen ihre Nutzer informieren und dafür sensibilisieren, welche Art von Inhalten nach ihren Regeln und Community-Leitlinien nicht erlaubt sind. Das Meldesystem könnte als Instrument dafür genutzt werden.

Bereitstellen von Informationen über Verfahren für Übermittlung von Meldungen

Auch sollen die IT-Unternehmen Informationen über die Verfahren für die Übermittlung von Meldungen – insbesondere in Bezug auf Meldungen über illegale Hassreden im Internet und deren Entfernung – bereitstellen, um die Geschwindigkeit und Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den IT-Unternehmen zu verbessern. Die Informationen sollen über die von den IT-Unternehmen und den Mitgliedstaaten benannten nationalen Kontaktstellen laufen. Auf diese Weise könnten die Mitgliedstaaten und insbesondere deren Strafverfolgungsbehörden mehr Einblick in die Verfahren zur Erkennung und zur Meldung von Hassreden im Internet gewinnen.

Regelmäßge Schulungen des Personals

Die IT-Unternehmen müssen laut vereinbartem Kodex regelmäßige Schulungen über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen für ihr Personal anbieten und einen Meinungsaustausch über das Potenzial für weitere Verbesserungen führen.