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EU-Kommission setzt Polen Frist für Änderungen an Justizreform

Vergessene Anrechte

Die Europäische Kommission verlangt von Polen binnen drei Monaten Änderungen an der umstrittenen Justizreform. Die Behörde treibt damit das zum ersten Mal angewandte Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit weiter voran. "Die grundlegenden Bedenken sind weiterhin nicht ausgeräumt", sagte der Vizechef der Brüsseler Behörde, Frans Timmermans, am 27.07.2016 in Brüssel. Die EU-Kommission bemängelt insbesondere Entscheidungen, die die Arbeit des Verfassungsgerichts behindern. Es gehe um die Unabhängigkeit der Justiz, sagte Timmermans.

Entzug der Stimmrechte droht

Wenn die Warschauer Regierung nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission die Anwendung von Art. 7 EUV vorschlagen. Er sieht vor, dass bei einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können.

Streit um Verfassungsgerichts-Urteile

Die EU-Kommission verlangt von Polen insbesondere die Umsetzung mehrerer Urteile des Verfassungsgerichts. Dies würde bedeuten, dass drei ursprünglich ernannte Richter ihr Amt antreten können. Die spätere Ernennung anderer Richter stuft die Behörde als unrechtmäßig ein. Zudem müssten die Urteile des Gerichts künftig grundsätzlich umgesetzt werden. Die Institution dürfe nicht geschwächt werden, forderte die EU-Behörde.

Auch Neufassung der Justizreform in der Kritik

Die nationalkonservative polnische Regierung hat auf die Brüsseler Kritik bereits mit einer Neufassung der umstrittenen Justizreform reagiert. Allerdings wurden auch in der überarbeiteten Form des Gesetzes, das noch die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda benötigt, Nachbesserungsvorschläge der Opposition und kritischer Juristen nicht berücksichtigt. "Dieses neue Gesetz beseitigt die Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht", unterstrich Timmermans. Das Verfassungsgericht müsse Gelegenheit bekommen, die Rechtmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen.