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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ein

Vergessene Anrechte

Die Europäische Kommission hat am 18.06.2015 gegen Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da diese Länder unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse bei freiberuflichen Dienstleistungen zulassen. In Deutschland etwa kritisiert die Kommission die Mindestpreise von Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.

EU-weites Anbieten von Diensten wird oft erschwert

In einigen Mitgliedstaaten gebe es immer noch Hindernisse für Firmen und Einzelpersonen, die ihre Dienste frei in der ganzen EU anbieten wollen, so Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU zuständige EU-Kommissarin. Dabei könne es sich um Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform und der Beteiligungsverhältnisse, Anforderungen an die berufliche Qualifikation oder feste Preise handeln.

Gesellschaftsbeteiligungen und verbindliche Mindestpreise im Visier

Wenn es durch übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen etwa zur Bedingung gemacht werde, dass die Stimmrechte und das Kapital an einer Gesellschaft nur von Berufsangehörigen gehalten werden können oder sich der Sitz eines Unternehmens in einem bestimmten gerichtlichen Zuständigkeitsbereich befinden müsse, könne dies die Zweitniederlassung oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in den betreffenden Mitgliedstaaten erschweren, so die Kommission. Verbindliche Mindestpreise seien zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhinderten sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.

Mitgliedstaaten sollen beschränkende Bestimmungen aufheben

Die Kommission fordert daher diese Mitgliedstaaten auf, ihre Bestimmungen über die Beteiligung an einer Gesellschaft und die Verbote der berufsübergreifenden Zusammenarbeit (für Architekten und Ingenieure in Malta, Österreich und Zypern sowie für Patentanwälte in Österreich) zu ändern und die verbindlichen Mindestpreise (für «Procuradores» in Spanien, Architekten, Ingenieure und Steuerberater in Deutschland, Patentanwälte in Polen und Tierärzte in Österreich) aufzuheben.

Speziellere Hinweise in länderspezifischen Empfehlungen

Außerdem wurde in den länderspezifischen Empfehlungen an Deutschland, Österreich und Spanien für 2014 auf die unverhältnismäßigen Beschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen hingewiesen.