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EU-Gesetzgebungsorgane billigen Reform des europäischen Gerichtssystems

Vergessene Anrechte

Die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union haben den Vorschlag des Europäischen Gerichtshofs zur Reform des europäischen Gerichtssystems gebilligt, der unter anderem eine Erhöhung der Zahl der Richter des EuG vorsieht. Die Präsidenten von EuGH, EuG und EUGöD haben dies in einer Pressemitteilung vom 30.10.2015 begrüßt.

EUGöD wird in Gericht eingegliedert

Die Reform sieht außerdem die Eingliederung des Gerichts für den öffentlichen Dienst (EUGöD) in das Gericht der Europäischen Union (EuG) vor. Die Billigung dieser Reform stehe am Ende eines langen Gesetzgebungsprozesses. Durch die Stärkung des Gerichts werde das Organ seine Aufgabe im Dienst der europäischen Rechtssuchenden unter Wahrung der Ziele der Qualität und Effizienz der Justiz weiterhin erfüllen können, so die Mitteilung.