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EU-Parlament für umfassendes Klonverbot von Nutztieren aus Gründen des Tierwohls

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In einer Abstimmung vom 08.09.2015 hat das Europäische Parlament den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zum Klonverbot von Nutztieren verschärft. Das Gesetz soll nun für alle Nutztiere gelten, nicht nur für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden. Auch die Verwendung der Nachkommen geklonter Tiere sowie von Produkten, die von ihnen stammen, und die Einfuhr solcher Tiere und Produkte in die EU sollen verboten werden, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments vom selben Tag.

Argument: Klontechnik nicht ausgereift

Die Technik des Klonens sei nicht ausgereift, und es habe keine weiteren Fortschritte gegeben, sagte die Berichterstatterin für den Umweltausschuss, Renate Sommer (EVP, DE). Die Sterblichkeitsrate bleibe gleich hoch und viele der Tiere, die lebend geboren werden, stürben in den ersten paar Wochen, und zwar unter Schmerzen. Der Berichtsentwurf wurde mit 529 Stimmen angenommen, bei 120 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen.

Viele Abgeordnete für umfassendes Klonverbot

Bislang würde Reproduktionsmaterial aus Drittländern importiert, erklärte Sommer weiter. "Wir lassen die Drecksarbeit andere machen und entziehen uns so der Verantwortung." Sie sprach sich wie viele andere EU-Abgeordnete deshalb für ein umfassendes Verbot aus. Das betreffe nicht nur den Einsatz von Klontechnik, sondern auch die Einfuhr von Reproduktionsmaterial, von Klontieren und deren Nachkommen. Rückverfolgbarkeit sei möglich, es gebe Zuchtbücher und dergleichen. Sommer forderte die Europäische Kommission auf, die ganze Sache zu überdenken. Manchmal müsse die Politik Grenzen ziehen, so ihr Fazit.

Auch gesundheitliche Auswirkungen zu beachten

Es müssten die Auswirkungen auf die Tiergesundheit berücksichtigt werden, aber auch die Konsequenzen für die menschliche Gesundheit, sagte die Berichterstatterin des Agrarausschusses Giulia Moi (EFDD, IT). "Dieser Gesetzentwurf ist ein deutliches Signal an die Handelspartner, dass wir nicht bereit sind, unsere eigene Gesundheit, die Gesundheit unserer Familien und die der künftigen Generationen aufs Spiel zu setzen, indem wir auf Erzeugnisse von zweifelhafter Qualität setzen". Trotz des Wettbewerbsdrucks sei zu bedenken, das Europa auf Werten gründe, und dazu auch Qualität gehöre, so Moi sinngemäß. "Wir wollen keinen Weg beschreiten, von dem es kein Zurück mehr gibt", erklärte sie weiter.

Hohe Sterblichkeitsraten in allen Entwicklungsphasen

Die Abgeordneten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2008 festgestellt habe, dass "die Gesundheit und das Wohlergehen eines bedeutenden Anteils der Klone ... beeinträchtigt [waren], und zwar oftmals schwerwiegend und mit tödlichem Ausgang". Dies sei einer der Gründe für die geringe Effizienz der Technik (6 bis 15% bei Rindern und 6% bei Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen eingepflanzt werden müssten, um einen einzigen Klon zu erhalten. Außerdem führten Anomalien der Klone und außergewöhnlich große Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und neonatalen Todesfällen.

Striktes Verbot von Zuchtmaterial und Einfuhrverbot

Auch wenn das Tierwohl bei Nachkommen geklonter Tiere, die im Wege der herkömmlichen Fortpflanzung reproduziert wurden, gewährleistet wäre, führten die hohen Sterblichkeitsraten in allen Entwicklungsphasen des Klonvorgangs bei der Produktion des Nachkommenerzeugers zu wesentlichen Bedenken in Bezug auf das Tierwohl und zu moralischen Bedenken, so die Abgeordneten, die daher das Verbot auf Zuchtmaterial von Klontieren, Nachkommen von Klontieren und Erzeugnisse, die von Nachkommen von Klontieren stammen, ausgeweitet haben. Zudem dürfen laut EU-Parlament Tiere nur aus Drittländern in die EU eingeführt werden, wenn sich aus den Einfuhrbescheinigungen ergibt, dass es sich nicht um Klontiere oder Nachkommen von Klontieren handelt. Das Einfuhrverbot soll auch für Zuchtmaterial und für Lebens- und Futtermittel von Klontieren und deren Nachkommen gelten.

Auch EU-Bürger gegen Klonen

Die Abgeordneten führen auch Ergebnisse der Verbraucherforschung an, nach denen EU-Bürger mehrheitlich das Klonen für landwirtschaftliche Zwecke unter anderem wegen des Tierwohls sowie allgemeiner ethischer Bedenken missbilligen. Laut den Ergebnissen sind die meisten Verbraucher strikt gegen den Verzehr von Lebensmitteln, die von Klontieren und deren Nachkommen stammen.

Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung

Der abgeänderte Text wandelt die Richtlinie in eine Verordnung um, die – anders als eine Richtlinie – unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Zudem hat das Parlament das Verbot auf alle Tierarten, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werde, ausgeweitet. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission bezog sich auf Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden. Die beiden Berichterstatter des Parlaments werden nun mit dem Rat über einen endgültigen Gesetzentwurf verhandeln, der dann von Rat und Parlament angenommen werden muss.