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DJV

EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage nur mit Urheberbeteiligung

Codiertes Recht

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die EU-Kommission auf, bei einem möglicherweise zu schaffenden europäischen Leistungsschutzrecht für Presseverlage die wirtschaftlichen Interessen der Urheber angemessen zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Mitteilung vom 26.08.2016 hervor. Der DJV reagierte damit auf Berichte, nach denen die Kommission ein solches Recht mit dem Ziel planen soll, nationale Bestimmungen europaweit zu vereinheitlichen. Nach Erkenntnissen des DJV sollen die neuen Bestimmungen, anders als das deutsche Leistungsschutzrecht, weit über den Kreis der Suchmaschinenbetreiber hinausreichen.

Deutsches Leistungsschutzrecht ist "Murks"

Für Journalisten sei das deutsche Leistungsschutzrecht Murks, kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Ansprüche der Urheber in Euro und Cent festzulegen. Ähnlich schlechte Erfahrungen hätten Journalisten mit dem in Spanien bestehenden Leistungsschutzrecht gemacht. In den Bestrebungen der EU-Kommission, ein europaweites Leistungsschutzrecht zu schaffen, sieht der DJV-Vorsitzende eine Chance, die Ansprüche der Urheber in Europa einheitlich festzulegen: Das sei die Voraussetzung dafür, dass die Interessenvertretungen der Journalisten einem solchen Vorhaben zustimmen können, betonte er.