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DJV begrüßt Initiative der Justizministerkonferenz zum besseren Schutz von Whistleblowern

Klageindustrie

Wenn Whistleblower Tipps geben und so Skandale enthüllt werden, birgt das für die Tippgeber oft Gefahren, denn häufig erwartet sie ein Prozess. Nun haben sich die Justizminister der Länder auf ihrem Frühjahrstreffen im brandenburgischen Nauen mit dem Thema befasst und die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob per Gesetz eine einheitliche Regelung für diese Fälle gefunden werden kann. Dieser Vorstoß wurde vom Deutschen Journalistenverband ausdrücklich begrüßt - in seiner Mitteilung weißt der DJV auch darauf hin, dass der Schutz von Whistleblowern bereits im Koalitionsvertrag als wichtiges politisches Anliegen stehe.

Bundesregierung soll Möglichkeit einer neuen gesetzlichen Regelung prüfen

Die Justizminister von Bund und Ländern hatten am 02.06.2016 Einigkeit darüber hergestellt, "dass die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer Überprüfung bedürfen", wie es in dem Beschluss wörtlich heißt. Die Bundesregierung wird von den Fachministern aufgefordert zu prüfen, ob es einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte in diesem Zusammenhang, es sei unbefriedigend, wenn Menschen, die Steuerbetrug in Millionenhöhe aufdecken, sich dann vor Gericht wiederfinden.

Transparency International: Deutschland schützt Tippgeber unterdurchschnittlich

Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall erinnert in der Mitteilung seines Verbandes daran, dass bereits im September 2014 die Organisation Transparency International in einer Studie zu dem Schluss gekommen war, Deutschland liege beim Schutz der Tippgeber unter dem Durchschnitt der G-20-Staaten. Weiterer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergebe sich aus dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vom April 2016. "Wer Missstände erkennt und die Medien informiert, darf nicht Gefahr laufen, wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden", so Überall weiter.

Diskussion über Rentenleistungen für Strafgefangene

Thema des Treffens war zudem die Frage, ob für arbeitende Gefangene Rentenleistungen gezahlt werden können. Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sah hierin eine Möglichkeit zur Verhinderung von Altersarmut und rechnete vor, die Rentenleistungen für Strafgefangene würden in seinem Bundesland nur rund 2,8 Millionen Euro jährlich kosten. Der Justizminister Nordrhein-Westfalens zeigte sich skeptisch. Nach seiner Rechnung würden Kosten von rund 50 Millionen Euro im Jahr anfallen. Zudem müsse geprüft werden, ob die entlassenen Strafgefangenen nicht trotz Rentenleistungen noch Sozialleistungen benötigten, um nicht in Armut zu fallen.

Keine Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe

Brandenburg scheiterte mit einem Vorstoß, die Ersatzfreiheitsstrafe zu streichen, die Verurteilte absitzen müssen, wenn sie eine Geldstrafe nicht bezahlen. Laut Brandenburgs Justizminister verursacht die Ersatzfreiheitsstrafe jährlich Kosten von sechs Millionen Euro. Seine Amtskollegen fassten lediglich den Beschluss eine Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, ob es nicht auch Alternativen wie Führerscheinentzug oder Arbeitsleistungen geben könne.

Rehabilitierung verurteilter Homosexueller

Nach dem früheren § 175 StGB verurteilte homosexuelle Männer sollen zudem nach dem Willen der Fachminister schnell rehabilitiert werden. Noch vor der Bundestagswahl 2017 wollen sie ein entsprechende Gesetz ins Parlament eingebringen.