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Deutscher Verbrauchertag diskutiert über „Sharing Economy“

Parken in Pink

Teilen hat Konjunktur - vor allem, wenn man damit etwas verdienen kann. Längst geht es bei der sogenannten Sharing Economy um mehr als Leih-Bohrmaschinen oder Mitfahrgelegenheiten. Das Internet mischt auch hier Märkte auf. Neue Teilhabe-Möglichkeiten oder eiskalter „Plattform-Kapitalismus“? Auf dem Deutschen Verbrauchertag am 29.06.2015 in Berlin war das umstritten.

Sharing Economy: Mehr als lokale Tauschringe

Man muss nicht alles besitzen, um es zu nutzen. Einfachstes Beispiel: die Mietwohnung. Länger als das Internet gibt es lokale Tauschringe mit Angeboten aus der Nachbarschaft - „Suche Nähmaschine, biete Fensterputzen.“ Webseiten und Apps machen das Teilen nun viel leichter. Ein Büro für paar Tage, ein Privatzimmer für den Wochenendtrip - alles kann man sich über das Netz kurzfristig und für kurze Zeit sichern.

Verdienst durch Teilen

Dieses „Teilen“ (englisch „to share“) hat weniger mit Gutherzigkeit zu tun als mit Verdienstmöglichkeiten - für die Eigentümer wie für die Vermittler. Bei dem Soziologen Harald Welzer schrillen da die Alarmsirenen, wie er sagt. Denn wer merkt, dass er sein Bügeleisen über das Netz für Geld verleihen kann, gebe es bald nicht mehr als Nachbarschaftshilfe umsonst her. Welzer warnt: „Bald verlangt ihre Nachbarin 2,50 Euro dafür, dass sie ihr Paket angenommen hat.“ Dagegen preist Francesca Pick, die die Sharing-Szene auf der Site Ouishare zusammenbringt, neue Einkommensmöglichkeiten für viele Menschen. Sie ist überzeugt: „Es ist ein höherer Lebensstandard möglich.“

Nicht alles ist erlaubt

In der Sharing Economy ist nicht alles erlaubt und vieles bewegt sich in einem Graubereich, weil es das Internet noch nicht gab, als die nun dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften geschrieben wurden. So ist der Fahrdienstvermittler Uber etwa ein Dauerbrenner bei deutschen Gerichten, weil er auch Privatleute zu Chauffeuren macht. Die Taxi-Branche tobt, weil diese Fahrer die rechtlichen Vorgaben für Taxis nicht beachten. Inzwischen wurde der betreffende Uber-Dienst in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Abwehrkämpfe erleben auch andere Branchen. Seit im Netz Hunderttausende Privatzimmer in aller Welt günstig zu haben sind, schimpfen Hoteliers. Sie haben meist deutlich höhere Kosten für Brandschutz, Hygiene und Barrierefreiheit und müssen Arbeitnehmerrechte beachten. Längst ziehen Ordnungsämter gegen illegale Ferienwohnungen zu Felde.

DGB: „Teilen ja, Ausbeuten nein“

“Teilen ja, Ausbeuten nein“, heißt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Bezug auf das Phänomen „Sharing Economy“. Kündigungsschutz, Mindestlöhne, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitregeln müssten auch für die neuen digitalen Angebote gelten. Das gelte etwa für Menschen, die sich im Netz als Putzkraft vermitteln lassen - manchmal hart an der Grenze zur Scheinselbstständigkeit. „Rechtsbruch ist keine innovative Geschäftsidee“, kritisierte unlängst Justizminister Heiko Maas (SPD).

Anbieter fordern Anpassung an tatsächliche Gegebenheiten

Nach Ansicht der neuen Anbieter müssen sich aber auch die etablierten Branchen ändern. „Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten“, warnt etwa der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap. Regulierungswut könne den Aufbruchsgeist vernichten. Durch die Digitalisierung ließen sich Ressourcen viel effizienter nutzen. Das Teilen von Autos könne etwa den Verkehr in den Städten eindämmen. Manche Vorschriften seien überholt, etwa die Ortskunde-Prüfung für Taxi-Fahrer. Schließlich gebe es Navis.

vzbv will Bagatellgrenzen einführen

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, verlangt klare Grenzen zwischen gewerblichen und privaten Anbietern. Privatleute sollen leichter legal Sharing-Dienste anbieten können, etwa mit Hilfe von Bagatellklauseln, die es Mietern erlauben, Zimmer in Grenzen weiterzuvermieten - steuerfrei und ohne den Vermieter zu fragen. Andererseits müssten die Vermittlungsplattformen Qualität und Transparenz sicherstellen.