Deutscher Juristinnenbund begrüßt Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit überwiegend

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Deutscher Juristinnenbund begrüßt Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit überwiegend. beck-aktuell, 11.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183516)
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) lobt teilweise den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Dies geht aus einer Mitteilung vom 09.12.2015 hervor. Zu begrüßen seien die gesetzlichen Definitionen zur Gleichwertigkeit von Arbeit und die Klarstellung der durch das Grundgesetz geforderten Verhaltenspflichten von Arbeitgebern und Tarifvertragsparteien, die zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden. Kritisiert wird, dass in kleineren Betrieben auch in Zukunft den Diskriminierten selbst die Initiative für die Herstellung von Lohngerechtigkeit überlassen werde.
Kritik an fehlender Transparenz in kleineren Unternehmen
Erfreulich sei zwar, dass das Gesetz Anforderungen an betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit stellt und ein Zertifizierungsverfahren vorsieht, betonte der djb. Jedoch seien zu einer Überprüfung nur Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten verpflichtet. Damit würden aber gerade diejenigen Unternehmen nicht in die Pflicht genommen, in denen der größte Teil der Frauen arbeitet. Diese Einschränkung beruhe allerdings auf den Verabredungen im Koalitionsvertrag. Dieser setze weiterhin nur auf einen individuellen Auskunftsanspruch, mit denen Beschäftigte die Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einleiten könnten. Der aktuelle Gesetzentwurf wiederhole daher den im bereits geltenden Recht enthaltenen Fehler: Weiterhin werde in kleineren Unternehmen allein der schwächsten Gruppe, nämlich den Diskriminierten selbst, die Initiative für die Herstellung von Lohngerechtigkeit überantwortet.
Pisal fordert Umsetzung ohne weitere Abstriche
Es sei unabdingbar, dass dieser Entwurf ohne weitere Abstriche Gesetz wird, betonte Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Mehr sei nach dem Koalitionsvertrag wohl nicht drin gewesen. Weniger dürfe es aber auch nicht sein. Dann wäre kein Gesetz besser als ein Alibigesetz, das die Bezeichnung "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit" zu Unrecht trüge, sagte Pisal.
- Redaktion beck-aktuell
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Deutscher Juristinnenbund begrüßt Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit überwiegend. beck-aktuell, 11.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183516)



