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Reform des Urhebervertragsrechts

Journalistenverband kritisiert Rückschritte in Regierungsentwurf

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wirft der Bundesregierung vor, die Reform des Urhebervertragsrechts verwässern zu wollen. Grund sei der jetzt bekannt gewordene Regierungsentwurf, der stark von dem Referentenentwurf abweiche, so dass von der Absicht des Justizministers, die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Urheber deutlich zu verbessern, praktisch nichts übrig geblieben sei, schreibt der DJV in einer Pressemitteilung vom 11.03.2016.

DJV: Anspruch auf Vergütung bei mehrfacher Nutzung gestrichen – Pauschalverträge ausdrücklich zulässig

Laut DJV sind gegenüber dem Referentenentwurf Verschlechterungen für Urheber geplant, die deren vertragsrechtliche Stellung schwächen, nicht aber stärken. So sollen für journalistische Werke das Auskunftsrecht und der Anspruch auf Rechenschaft in Frage gestellt werden, einen Anspruch auf Vergütung bei mehrfacher Nutzung soll es nicht mehr geben. Verwerter können sich danach leicht dem Risiko einer Verbandsklage durch Verbandsflucht entziehen. Vor allem aber sollen Pauschalverträge mit der Einräumung ausschließlicher Rechte bis zum Ende der Schutzfrist in den Bereichen Presse, Rundfunk und Agenturen ausdrücklich als zulässig festgeschrieben werden.

Überall: Regierungsentwurf verschlimmert aktuelle Gesetzeslage

"Ich fordere die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, den ursprünglichen Reformentwurf des Justizministeriums zu beschließen, nur so lässt sich die Lage der Urheber spürbar verbessern", sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "Der Regierungsentwurf ist dagegen in Teilen schlimmer als die bestehende Gesetzeslage."