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Datenschutzbeauftragte fordern Nachbesserungen bei geplanter EU-Datenschutz-Grundverordnung

Vergessene Anrechte

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert in zentralen Punkten der  geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung Nachbesserungen. Dies hat der Vorsitzende der Konferenz, der hessische Datenschutzbeauftragte, am 26.08.2015 mitgeteilt. So müsse das Prinzip der Datensparsamkeit explizit in der Verordnung verankert werden. Außerdem müsse das Prinzip der Zweckbindung strikt beachtet werden.

Konferenz fordert: Keine Aufweichung des Prinzips der Zweckbindung

Die Konferenz verlangt, dass die Datenschutz-Grundverordnung im Vergleich zum geltenden Rechtsstand einen verbesserten, zumindest aber einen dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleisten muss. Eine Aufweichung des Prinzips der Zweckbindung lehnt sie strikt ab. Insbesondere durch die vom Rat vorgeschlagene Regelung würden Zweckänderungen aber in einem derart weiten Umfang zulässig, dass das in der Europäischen Grundrechtecharta enthaltene Prinzip der Zweckbindung preisgegeben wäre. Auch gegen die vom Rat vorgesehenen Privilegierungen für die Datenverarbeitung zu statistischen, historischen und wissenschaftlichen Zwecken, nach denen vom ursprünglichen Erhebungszweck abweichende Verarbeitungen stets nahezu schrankenlos zulässig seien, hat die Konferenz erhebliche Bedenken.

Einwilligung muss ausdrückliche Willensbekundung erfordern

Damit die Einwilligung des Einzelnen in die Nutzung seiner Daten die Datenhoheit und damit die informationelle Selbstbestimmung sichern kann, fordert die Konferenz eine ausdrückliche Willensbekundung. Einwilligungserklärungen, die – wie der Rat vorschlage – lediglich unmissverständlich sein müssten, lehnt die Konferenz als unzureichend ab. Denn dies ermögliche es den global agierenden Diensteanbietern, durch die Verwendung pauschaler Datenschutzbestimmungen und datenschutzunfreundlicher Voreinstellungen weitreichende Datenverarbeitungsbefugnisse ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers für sich zu reklamieren. Damit werde einem opt-out als pauschale Möglichkeit der Einwilligung der Weg bereitet.

Enge Grenzen für Profilbildung setzen

Weiter fordert die Konferenz umfassende, unentgeltlich auszuübende Informationsrechte, damit die Betroffenen Umfang und Risiko der Datenverarbeitung einschätzen können. Die vom Rat insoweit vorgesehenen Beschränkungen seien inakzeptabel. Zudem müssten der Profilbildung, also der Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten über eine Person enge Grenzen gesetzt werden. Die vorgesehenen Regelungen reichten nicht aus. Darüber hinaus soll nach Ansicht der Konferenz geregelt werden, dass die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Behörden und Unternehmen europaweit verpflichtend ist. Schließlich fordert sie eine stärkere Kontrolle von Datenübermittlungen an Behörden und Gerichte in Drittstaaten.