BVerfG in Verhandlung skeptisch bezüglich mehr Oppositionsrechten im Grundgesetz

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BVerfG in Verhandlung skeptisch bezüglich mehr Oppositionsrechten im Grundgesetz. beck-aktuell, 14.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182396)
Unter der großen Koalition stellen die beiden Oppositionsparteien Linke und Grüne nicht einmal ein Viertel der Abgeordneten - damit ist ihnen unter anderem die Möglichkeit genommen, ein Gesetz in Karlsruhe auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Das will die Linke ändern und ist für die Durchsetzung von mehr Oppositionsrechten im Grundsetz vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. In der ersten Verhandlung am 13.01.2016 hat das Karlsruher Gericht jedoch deutliche Zweifel an der Notwendigkeit einer Grundgesetz-Änderung erkennen lassen. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet (Az.: 2 BvE 4/14).
Voßkuhle verweist auf "weitrechendes Entgegenkommen" der Regierung
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies unter anderem auf ein "weitreichendes Entgegenkommen der Bundesregierung“. Union und SPD hatten nach der Wahl 2013 die Geschäftsordnung des Bundestags um verschiedene Minderheitenrechte erweitert, um die Schwäche der Oppositionsfraktionen ein Stück weit auszugleichen. So können Grüne und Linke etwa gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen, obwohl es laut Grundgesetz auch hierfür mindestens ein Viertel der Abgeordneten braucht. Die Grünen hatten den Kompromiss mitgetragen. Voßkuhle wies zudem darauf hin, dass überhaupt nur ein Fünftel aller bisherigen Normenkontrollen aus dem Bundestag angestoßen worden sei. Andere Senatsmitglieder äußerten Bedenken, dass eine Änderung den Antrag auf Normenkontrolle zum politischen Kampfinstrument machen könnte.
Gysi: Abstrakte Normenkontrolle ein "wichtiges Instrument" für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Die Linke sieht dies anders: “Opposition muss nicht nur möglich, sondern auch effektiv sein“, betonte der langjährige Fraktionschef Gregor Gysi in der Verhandlung. Die abstrakte Normenkontrolle sei ein "wichtiges Instrument für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“. Allein die Möglichkeit dazu diszipliniere die Regierungsmehrheit bei der Gesetzgebung. Das Instrument müsse deshalb in jeder Wahlperiode zur Verfügung stehen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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BVerfG in Verhandlung skeptisch bezüglich mehr Oppositionsrechten im Grundgesetz. beck-aktuell, 14.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182396)



