Präsident des Bundesversicherungsamtes gegen übereilte Reformen des Risikostrukturausgleichs

Zitiervorschlag
Präsident des Bundesversicherungsamtes gegen übereilte Reformen des Risikostrukturausgleichs. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179531)
Der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie ihn das Bundesversicherungsamt (BVA) seit 2009 durchführt, ist nach Ansicht des BVA-Präsidenten Frank Plate das richtige Instrument, um Risiken wie Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten auszugleichen. Übereilten Reformen des Risikostruktuausgleichs erteilt er deswegen eine klare Absage.
Risikostrukturausgleich als Grundlage fairen Wettbewerbs
Der Finanzausgleich schaffe die Grundlage für einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, so Plate weiter. Voraussetzung dafür sei aber, dass sich alle Krankenkassen an die Spielregeln hielten. Wenn eine Krankenkasse dies nicht mache, müsse die zuständige Aufsicht einschreiten, betont Plate. Das BVA mache dies.
Plate warnt vor reflexhaften Forderungen nach Reformen
Nach Ansicht des BVA-Präsidenten ist es falsch, den Risikostrukturausgleich reflexhaft für jede negative finanzielle Entwicklung einzelner Krankenkassen verantwortlich zu machen und Reformen einzufordern. Man müsse sauber zwischen Ausgaberisiken, die die Krankenkassen selbst steuern können, und solchen, die nicht beeinflussbar sind, trennen, so Plate. Eine Betrachtung nach Kassenarten führe dagegen in die Irre. Die finanzielle Situation stelle sich auch zwischen den einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen und Innungskrankenkassen durchaus unterschiedlich dar.
BVA signalisiert Interesse an konstruktivem Dialog
Das BVA sei an einen konstruktiven, fachlichen Dialog mit den Krankenkassen sehr interessiert, hebt Plate hervor. Der BVA-Präsident gibt aber zu bedenken, dass die meisten Anpassungen des Verteilungsmechanismus nur auf Grundlage rechtlicher Änderungen vorgenommen werden können. Bevor der Verordnungsgeber tätig werden kann, wolle man mögliche Anpassungen des Risikostrukturausgleichs im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit dem GKV-Spitzenverband und anderen beteiligten Institutionen erörtern.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Präsident des Bundesversicherungsamtes gegen übereilte Reformen des Risikostrukturausgleichs. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179531)



