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Bundeswirtschaftsministerium will stärkere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe

Klageindustrie

Mit Blick auf aktuelle Vorkommnisse, auch in Flüchtlingsunterkünften, hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit den Bundesländern und einigen Großstädten Vorschläge für strengere Anforderungen und mehr Kontrollen im Bewachungsgewerbe erarbeitet. Die in einem Eckpunktepapier zusammengefassten Vorschläge sollen insbesondere zu einer besseren Kontrolle der Zuverlässigkeit und einer höheren Fachkenntnis des Bewachungspersonals führen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am 30.11.2015 mitteilte.

Verschärfte und regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung

Wie bisher soll weiterhin zur Ausübung des Bewachungsgewerbes eine Erlaubnis gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) erforderlich sein. Die Voraussetzungen für diese Erlaubniserteilung werden jedoch laut Ministerium verschärft. Schon bisher dürfen der Gewerbetreibende und das eingesetzte Personal unter anderem keine einschlägigen Vorstrafen und Eintragungen im Gewerbezentralregister oder im Bundeszentralregister aufweisen. Neu eingeführt wird eine zusätzliche obligatorische polizeiliche Abfrage über die Gewerbetreibenden und ihr Personal. Daneben kann in Einzelfällen eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden erfolgen. Die Zuverlässigkeit soll künftig alle drei Jahre überprüft werden. Im Rahmen der Überprüfung muss die Gewerbebehörde ein erweitertes Führungszeugnis einholen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen die Gewerbeämter zudem stärker über Verfahren gegen Bewacher informieren.

Erweiterte Sachkundeprüfung

Bisher muss der Bewachungsunternehmer (Gewerbetreibende) nur über einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) verfügen. Künftig muss er laut Mitteilung eine Sachkundeprüfung ablegen. Auch das mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigte Personal muss für mehr Tätigkeiten diese Prüfung absolvieren (Erweiterung des Katalogs). Bei Personen, die in leitender Funktion bei Großveranstaltungen oder in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden, soll stets die Sachkunde durch Prüfung nachgewiesen werden. Die Sachkundeprüfung besteht aus Theorie- und Praxiselementen. Insbesondere die praxisbezogenen Elemente sollen ausgebaut werden.

Bundesweiter Vollzug der Erlaubnisvergabe

Für den Vollzug des Bewachungsrechts und die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind die Länder zuständig. Künftig soll der Vollzug in allen Ländern einheitlich ausgestaltet werden, "damit Bewacher, die erfolglos versucht haben, eine Erlaubnis zu erhalten, nicht auf andere Kommunen ausweichen können", heißt es in der Mitteilung weiter. Zur Verbesserung der Kontrollen könnte ein behördlicher Bewacherausweis eingeführt sowie langfristig ein bundesweites Bewacherregister aufgebaut werden. Wie die Einhaltung dieser Qualitätsstandards besser sichergestellt werden kann, soll der Mitteilung zufolge gemeinsam mit den Ländern erörtert werden. Denn klar sei auch, dass die Umsetzung der Vorschläge einen erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand bei allen beteiligten Verwaltungen bedeute.

Nicht alle Konflikte durch Wachpersonal lösbar

Die Verschärfungen des Bewachungsrechts können laut Ministerium einen wichtigen Beitrag leisten, um Vorfälle insbesondere in Flüchtlingsunterkünften zu vermeiden. Klar sei zugleich aber auch, dass der Einsatz von Bewachern nicht alle Konflikte lösen könne, die sich aus der besonderen Situation in Flüchtlingsunterkünften ergeben. Die Vorschläge zur Verschärfung des Bewachungsgewerbes müssen im Weiteren durch Änderungen der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird eigenen Angaben zufolge hierzu entsprechende Gesetzesvorschläge erarbeiten.