Bundestag verabschiedet umstrittene Klinikreform

Zitiervorschlag
Bundestag verabschiedet umstrittene Klinikreform. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185311)
Der Bundestag hat am 05.11.2015 das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) beschlossen. Nach der Neuregelung soll insbesondere die Qualität der Krankenhausversorgung zukünftig eine größere Rolle spielen. Zuschläge werden gewährt für gute Qualität, Abschläge drohen hingegen bei Mängeln. Die Reform sieht zudem mehr Pflegepersonal am Krankenbett vor. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Einrichtung eines Pflegestellen-Förderprogramms
Zur Stärkung der Pflege am Bett wird nach dem Gesetz ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 sollen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro belaufen. Ab 2019 stünden dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro soll ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt werden. Er werde nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Damit sollen Krankenhäuser einen Anreiz erhalten, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Aufgaben der Expertenkommission
Eine bereits eingerichtete Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung soll nach der Novelle bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob im DRG-System oder über Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden und Vorschläge erarbeiten. Außerdem soll die Kommission einen Vorschlag erarbeiten, wie kontrolliert werden kann, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ab 2019 auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden.
Fortführung des Hygieneförderprogramms
Das Hygieneförderprogramm wird nach der Neuregelung fortgeführt und erweitert. Dadurch könnten mehr Hygienefachkräfte eingestellt und ausgebildet werden, betonte das Bundesgesundheitsministerium. Zudem soll die Weiterbildung im Bereich Infektiologie ausgebaut werden, damit künftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Qualität der Krankenhausversorgung als Kriterium der Krankenhausplanung
Die Qualität der Krankenhausversorgung wird nach der Reform als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Verbindlichkeit der Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses werde gestärkt. Die Mindestmengenregelung soll nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtssicher ausgestaltet werden. Die Zahl der aus Qualitätsgründen durchgeführten klinischen Sektionen soll erhöht werden. Die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen werde mit dem Gesetz verbessert. Insbesondere bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. So werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen noch patientenfreundlicher ausgestaltet werden, damit Patienten leichter nutzbare Informationen zur Verfügung stehen. Zudem soll erprobt werden, ob durch einzelvertragliche Regelungen eine weitere Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung möglich ist.
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung
Steigende Kosten der Krankenhäuser infolge von Tarifabschlüssen, die die Obergrenze für Preiszuwächse überschreiten, seien zukünftig hälftig von den Kostenträgern zu refinanzieren. Das Gesetz sieht zudem verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundestag verabschiedet umstrittene Klinikreform. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185311)



