Bundestag erschwert Klagen von Umweltverbänden

Zitiervorschlag
Bundestag erschwert Klagen von Umweltverbänden. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200796)
Bauprojekte dauern in Deutschland oft deutlich länger als gedacht. Klagen von Umweltschützern gelten als eine Ursache für Verzögerungen. Ein überarbeitetes Klagerecht soll das ändern.
Der Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, um den Bau von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Die am späten Abend verabschiedete Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass eine Klage nur noch dann aufschiebende Wirkung hat, wenn ein Gericht das ausdrücklich anordnet. Der bisherige Automatismus der aufschiebenden Wirkung entfällt.
Außerdem dürfen Umweltverbände künftig nur noch dann vor Gericht ziehen, wenn ein Bauprojekt deren "sachlichen und räumlichen Tätigkeitsbereich" unmittelbar berührt. Daneben soll außerdem eine zehnwöchige Frist eingeführt werden, innerhalb derer Kläger ihre Beweismittel einreichen müssen.
Gleichzeitig soll der Kreis möglicher Antragsteller erweitert werden, indem künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden können.
Schließlich sollen mit der Gesetzesänderung die europaweit geltenden Rechte für Umweltorganisationen – also Zugang zu Informationen, Mitsprache bei Projekten und der Gang vor Gericht – in deutsches Recht übertragen werden. Auslöser war wiederholte Kritik sowohl vom EuGH als auch von der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus‑Konvention. Beide hatten den Zugang zu Umweltgerichten und die Möglichkeiten gerichtlicher Überprüfung von Umweltentscheidungen in Deutschland als unzureichend bemängelt.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- mit Material der dpa
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Bundestag erschwert Klagen von Umweltverbänden. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200796)



