Bundestag billigt Reform der internationalen Rechtshilfe

Zitiervorschlag
Bundestag billigt Reform der internationalen Rechtshilfe. beck-aktuell, 11.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167526)
Die grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa soll verbessert werden. Deshalb beschloss der Bundestag am 10.11.2016 die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine schnellere und effektivere Rechtshilfe vorsieht. Für Staaten, die von anderen EU-Ländern um Rechtshilfe gebeten werden, gelten künftig strengere Fristen und verschärfte Auskunftspflichten. Zudem müssen europaweit einheitliche Formulare verwendet werden, um die Verfahren zu beschleunigen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03.04.2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz schrieb nach dem Kabinettbeschluss vom 20.07.2016, die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen regele im Verhältnis der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union untereinander die grenzüberschreitende Gewinnung von Beweismitteln für ein Strafverfahren. Bisher habe sich dieser Bereich der Rechtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten noch maßgeblich auf die Instrumente der tradierten Rechtshilfe gestützt. Diese Instrumente sollen weitgehend durch die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen ersetzt werden. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 22.05.2017. Nach dem Bundestag muss nun noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.
Mehrwert gegenüber den bisherigen Rechtshilfeinstrumentarien
Neu sollen verstärkte Kommunikationspflichten eingeführt werden, die vor allem die zuständigen Behörden des ersuchten Mitgliedstaates treffen. Dadurch werde sichergestellt, dass der ersuchende Mitgliedstaat über den Eingang und den Stand seines Ersuchens ausreichend informiert wird und so sein Strafverfahren besser planen könne. Für die Anerkennung und Vollstreckung eines Rechtshilfeersuchens gelten Fristen, die der ersuchte Mitgliedstaat einzuhalten hat. Dies werde zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Davon profitierten nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Beschuldigten, so das Ministerium abschließen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundestag billigt Reform der internationalen Rechtshilfe. beck-aktuell, 11.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167526)



