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Internationale Strafrechtshilfe

Reform soll mehr Rechte für Betroffene bringen

Berufe mit Haltung

Das Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafverfahren soll grundlegend neu gefasst werden. Der Kabinettsentwurf sieht mehr Rechte für Betroffene, klarere Zuständigkeiten und erstmals Regeln für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen vor.

Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) beschlossen. Das bisherige Regelwerk stammt aus dem Jahr 1982 und wurde über die Jahre vielfach geändert. Nach Einschätzung der Regierung ist es inzwischen unübersichtlich geworden und soll nun umfassend neu strukturiert werden.

Das IRG regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Stellen, etwa bei Auslieferungen oder der grenzüberschreitenden Beweiserhebung. Angesichts zunehmender internationaler Verflechtungen von Straftaten soll die Neufassung die Anwendung vereinfachen und an europäische Entwicklungen anpassen.

Mehr Rechte für Betroffene und klarere Verfahren

Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Verfahrensrechte von Betroffenen. Vorgesehen ist unter anderem ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung im Auslieferungsverfahren. Zudem sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, gerichtliche Entscheidungen überprüfen zu lassen, etwa durch erneute gerichtliche Befassung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Bundesgerichtshof.

Darüber hinaus sollen Zuständigkeiten klarer gefasst werden. Künftig sollen ausschließlich Gerichte über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden. Damit wird auf Vorgaben der europäischen Rechtsprechung reagiert, die hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der entscheidenden Stellen stellt.

Neue Formen internationaler Zusammenarbeit

Erstmals enthält der Gesetzentwurf auch ausdrückliche Regelungen zur polizeilichen Rechtshilfe. Ziel ist es, insbesondere die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei Fahndungsmaßnahmen und anderen Ermittlungsformen rechtlich abzusichern.

Zudem wird eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen geschaffen, etwa mit Sondertribunalen zur Verfolgung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit sollen bislang bestehende Lücken im Recht geschlossen werden. 

Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen über die Reform noch entscheiden.